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old_juergen hat diese Frage gestellt
Auch hier ein fiktiver Fall, bei dem mir einige Antworten fehlen.

Hier der Text eines Schreibens, das so erstellt sein könnte.

Einfamilienhäuser
Anpassung der monatlich zu zahlenden Grundmiete

bei meiner Überprüfung aller Mietverträge der o. a. Wirtschaftseinheit habe ich festgestellt, dass bereits seit 01.12.1996 die Miete für das von Ihnen bewohnte Einfamilienhaus nicht mehr angehoben wurde.

Zurzeit zahlen Sie eine Grundmiete i. H. v. 4,75 €/qm zzgl. Betriebskostenvorauszahlungen. Meine Überprüfung des Mietwertes hat ergeben, dass ich bei einer Neuvermietung eine mo-natliche Grundmiete i. H. v. 440,12 € verlangen könnte, der nunmehr ortsübliche Mietwert somit 5,55 €/qm (ohne Schönheitsreparaturenzuschlag i. H. v. derzeit 0,76 €/qm/mtl.) beträgt.

Mir ist durchaus bewusst, dass dies ein erheblicher Anstieg ist. Berücksichtigen Sie aber bitte insoweit den allgemeinen Preisanstieg und Geldwertverlust in 13 Jahren, der in dieser Zeit auf Ihr Mietverhältnis kaum Auswirkungen hatte.

Nur zum Vergleich teile ich Ihnen mit, dass nach dem nach wie vor für Wuppertal gültigen Mietspiegel vom 01.01.2006 bereits für Geschosswohnungen gleichen Baujahres und Größe eine Quadratmetermiete von 5,05 € ortsüblich und angemessen erscheint.

Ich würde daher gerne Ihre monatlich zu zahlende Nettogrundmiete von 377,07 € auf insgesamt 440,12 € anheben, dies entspricht einen monatlichen Quadratmeterpreis von 5,55 €.

Sollten Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sein, bitte ich Sie, mir die Durchschrift dieses Mietanhebungsbegehrens zum Zeichen Ihres Einverständnisses zu unterschreiben und zurücksenden. Die Miete würde dann zum 01.01.2010 als neu vereinbart gelten.

Für eine Rücksendung bis zum 10.12.2009 wäre ich dankbar.

Wenn der Vermieter schon auf eine ortsübliche Vergleichsmiete hinweist, warum erhöht er dann um 0,50 € mehr?

Ist er dann nicht an diese Vorgabe gebunden?

Was spassiert, wenn der Mieter diese Mieterhöhung nicht akzeptiert?

Kann das bis zu einer Kündigung führen?

Danke im voraus für Hilfe.

2 Kommentare zu „Mietanpassung korrekt?”

Berthelstal Experte! 09.11.2009 15:29

Lesen Sie BGB 558 ff.

old_juergen 10.11.2009 11:53

Ist mir bekannt, dachte aber, hier würde ich Erklärung auch für Laien erhalten.

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