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Minderung wegen verschmutztem Treppenhaus
Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses ist berechtigt, die Miete angemessen zu mindern, wenn sich das Treppenhaus in einem sehr ungepflegten und verwahrlosten Zustand befindet, weil nie geputzt wird und sich in erheblichem Maß Hundekot, Schmutz und Staub angesammelt hat.
Urteil des AG Dortmund
106 C 4855/96
Mieterzeitung 2/99, Seite 12