Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
MUHnlight hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich brauche bitte schnell eine Antwort.
Ich habe beim Einzug in meine letzte Wohnung die Küche für 300€ vom Vormieter übernommen.
Jetzt bin ich selber ausgezogen. Mein Nachmieter war sich bei der Besichtigung der Wohnung noch nicht sicher ob er diese ebenfalls übernehmen möchte, oder seine eigene mitbringen will. Daraufhin sagte der Vermieter, dass wir das unter uns regeln sollten.
Ich bekam dann die Rückmeldung, dass er seine eigene Küche mitbringen wird und meine nicht übernimmt. Daraufhin habe ich das gute Stück verkauft. Es war ein Küchenblock links und auf der gegenüberliegenden Seite die Spüle + lange Arbeitsplatte.
Bei der jetzigen Wohnungsübergabe fragte mich der Vermieter wo die Spüle sei. Sie würde zur Wohnung gehören... Ich war mehr als irritiert und habe ihm gesagt, dass ich die gesamte Küche verkauft habe und es mir zu keinem Zeitpunkt bekannt war, dass die Spüle nicht zur Küche gehört.

Auch der Nachmieter wusste von nichts.

Ich habe dummerweise das Mängelprotokoll, in dem das Fehlen der Spüle notiert ist, unterschrieben... (Ich Idiot!!!)

In meinem Mietvertrag steht mit keiner Silbe erwähnt, dass die Spüle zur Wohnung gehört. Auch weiß weder der Vor-, noch der Nachmieter darüber bescheid.

Jetzt möchte mein Vermieter bis Ende der Woche eine Spüle mit Amatur von mir! Andernfalls besorft er eine und zieht diese von der Kaution ab!

Ist das rechtens??

Der kann doch im Nachhinein nicht daher kommen und sagen, dass Dinge fehlen und niemand weiß bescheid, dass diese blöde Spüle zur Whg gehört.

Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

1 Kommentar zu „Mieter fordert Spüle ein”

Bladder Experte! 19.07.2011 07:00

Nach der Schilderung sind Sie offensichtlich schon bei der Übernahme der Küche von Ihrem Vormieter von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Sie haben sich nicht informiert, ob tatsächlich alle Teile der Küche dem Vormieter gehörten.

Mit Ihrer Unterschrift im Protokoll haben Sie die Eigentumsverhältnisse rechtmäßig bestätigt.

Einziger Weg wäre, wenn Ihr Vormieter diese Spüle als sein Eigentum bestätigen könnte oder aber von ihm einen Teil (Wert der Spüle) des Kaufpreises zurückfordern.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.