beatali hat diese Frage gestellt
Mein Mieter hat keine Kaution bezahlt. Jetzt ist er ausgezogen, hat sehr viel Schäden eingerichtet (Wasserschaden, Brandschaden etc). Er hat aber Überzahlung von Betriebskosten geleistet. Kann ich den Überbetrag von Betriebskosten mit den Schadenersatzansprüchen aufrechnen?