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TUNK hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich würede gerne wissen, ob es eigentlich rechtlich ist, dass in unserem Mietvertag steht, dass wir in unserer Wohnung den Bodenbelag kaufen und verlegen und dieser nach Beeindigung des Mietverhältnisses in den Eigentum des Vermieters übergeht.

Stichwörter: bodenbelag

1 Kommentar zu „Zusatzvereinbarung im Mietvertrag”

Ghostraider Experte!

Sicher geht dieser Bodenbelag ins Eigentum des Vermieters über,

"WENN DIESER ORDENTLICH DAFÜR ZAHLT"

Nein Du brauchst nicht den Belag zahlen und später dem Vermieter kostenlos überlassen.
Den Zeitwert muss der Vermieter schon erstatten oder wie gesagt nimmst du den Boden raus und entsorgst diesen.

Außer es war ein Bodenbelag drin den Du entfernt hast, dann hast Du eine Rückbaupflicht und mit Einverständnis des Vermieters bleibt dann der neue Bodenbelag drin.

Gruß
ghost

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