Susanne
Offensichtlich soll es sich hierbei um eine Modernisierungserhöhung handeln, dabei dürfen 11% der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete umgelegt werden.
Eine Wärmedämmung ist zwar eine Modernisierung, ob die Kellerdecke allerdings auch dazu zählt, wage ich zu bezweifeln.
Auch ist dabei eine Aufeilung nach Gewerken vorzunehmen, wobei natürlich das Gewerk, dass nichts von der Modernisierung hat, kaum Kosten tragen sollte, da es sich nicht um eine Verbesserung Deiner Mietsache handelt, sondern um die Verbesserung des Gewerks, welches direkt über den Kellerräumen liegt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html[/url:95185]
Die Modernisierungsankündigung von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob es sich für Dich um eine Wohnwertverbessernde Maßnahme handelt, sonst mußt Du die Mieterhöhung nicht akzeptieren. ->ansonsten Mieterhöhung akzeptieren oder vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.