Gast
hallo,
erstmal dürfte leider die mündliche absprache schwer zu beweisen sein, weiterhin gibt es wohl probleme, da bei den meisten mietvertragvordrucke am ende steht
"mündliche absprachen usw.... " sind nicht zulässig
und ob die bisher niedrigere zahlung der miete als gewohnheitsrecht gilt, glaube ich eher nicht, sowas gibt es nicht im vermieter-mieter recht, wenn sie pech haben, kann der vermieter sogar noch die offene mieter der letzen 4 jahre fordern !
das ist natürlich ein schei... , aber es bleibt wohl nichts anderes übrig als entweder die normale miete zu zahlen oder sich mit ihren vermieter (schwiegereltern) zu vertragen.
gruß