fin
Gemeinschaftszähler werden auch nur am Ende des Wirtschaftsjahres abgelesen um den Gesamtverbrauch zu ermitteln. Nicht bei jedem Auszug eines Mieters. Nur Zähler, die zu Ihrer gemieteten Wohnung gehören sollten nach Auszug abgelesen werden. Hatten Sie keine eigenen Zähler für Ihre Wohnung so ist die Berechnung nach Wohndauer und Personen in Ordnung (Wasser, Strom).
lennier
Bekanntlicherweise haben die Energiekonzerne nicht nur in der ersten Jahreshälfte 2005 die Gaspreise erhöht, sondern auch in der zweiten.
ich bin letztes Jahr im Juni, also vor der zweiten Gaspreiserhöhung aus der Wohnung ausgezogen. Die Abrechnung der Kilowattstunden erfolgt aber im Gesamtjahresdurchschnitt. Ist das überhaupt zulässig, die Kosten für die zweite Preiserhöhung auch auf mich abzuwälzen, obwohl der Vertrag mit dem Vermieter vor dieser Erhöhugn beendet wurde?
Danke
Christian.
Susanne
Ja, von den Nebenkosten wird vom Anteil, der auf die Wohnung entfällt, immer x/12 berechnet, je nachdem, wann der MV beendet war.
So zahlst Du auch anteilig den Kaminkehrer, auch wenn der erst viel später nach Deinem Auszug zur Wartung kam, aber immer noch im abrechnungsfähigen Kalenderjahr.
lennier
Danke für die Antwort!
Christian.