forsetis 03.11.2020 16:19
Mieterhöhungen werden immer von der Netto-Grund-Kaltmiete berechnet.
Danke für die Antwort. Zählt ein Modernisierungszuschlag auch als Mieterhöhung? Was kann ich machen, wenn es nicht rechtens ist? Einwilligungserklärung nicht zurück schicken?
forsetis 10.11.2020 15:40
Egal wie man das "Kind" nennt, Mieterhöhung bleibt Mieterhöhung. Und ein Mieterhöhungsverlangen muss begründet sein, z.B. nach dem Mietspiegel. Einfach zu sagen, ich will mehr Miete, geht natürlich nicht. Unterschreibt man nicht, muss der Vermieter übers Gericht die Zustimmung einklagen.
Wie solch ein Mieterhöhungsverlangen abläuft, ist hier nachzulesen: https://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung/475-kuendigung-mieter-mieterhoehung-zustimmung-abgelehnt.html
Die erste Mieterhöhung, die als Modernisierungszuschlag genannt wurde, kann wohl unabhängig dieser 20% Grenze getätigt werden. Die zweite Mieterhöhung liegt jetzt bei 20%. Also wohl rechtens aber eine Schweinerei ist es natürlich. Von fair kann da nicht die Rede sein. Innerhalb von sechs Jahren hat sich damit die Miete fast verdoppelt. Das hätte man vor der Modernisierungsmaßnahme auch mal klären können.
Aber danke für Deine Antworten.