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Mieterhöhung und Staffelmietvertrag
Wurden im Mietvertrag gleichzeitig eine Staffelmiete und eine Mieterhöhungsmöglichkeit nach MHG vereinbart, gilt nur die Mieterhöhungsmöglichkeit. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)