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Kündigung wegen Drogen
Pflanzt der Mieter auf dem Balkon Cannabis an (hier: 14 Töpfe mit 1041 Konsumeinheiten), kann das Mietverhältnis wegen Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter und wegen Rufschädigung des Mietshauses (hier: Anfahrt der Polizei, Abtransport der Pflanzen, Haftstrafe des Mieters) fristlos gekündigt werden. (BGH, Az. VIII ZR 276/02)
Ein Mieter, der im Treppenhaus oder in seiner Wohnung mit Drogen (hier: Heroin) handelt, kann fristlos gekündigt werden, weil durch seinen Rechtsbruch, der zudem strafbar ist, jugendliche Bewohner gefährdet werden. (AG Pinneberg, Az. 68 C 23/02)