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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Rechte des Unternehmers zur Verweigerung einer nicht fachgerechten Leistung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2004, Az: 17 U 262/01

Der AG beauftragte den AN mit der Erbringung von Bauleistungen. Der AN hielt die Art und Weise der Bauleistung für mangelhaft und wandte insbesondere ein, dass die Durchführung der Arbeiten gegen ein gesetzliches Verbot und gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen würden. Der AG erklärte, er teile diese Bedenken nicht und forderte den AN auf, die Leistung gleichwohl zu erbringen. Der AN verweigerte dies unter Hinweis auf den Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Daraufhin kündigte der AG den Werkvertrag und forderte die Kosten der Ersatzvornahme, während der AN die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnete und die sich ergebende Schlussrechnungsforderung einforderte.

Das OLG Karlsruhe führte hierzu aus, dass der Unternehmer grundsätzlich auch nach Bedenkenanmeldung verpflichtet sei, eine Werkleistung aufzuführen, die er selbst zwar für mangelhaft hält, wenn der AG trotz Bedenkenanmeldung die Ausführung dieser Leistung fordert. Ausnahmsweise kann der AN die Leistung jedoch berechtigterweise verweigern, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen vorliegt, insbesondere die Gefahr für Leib und Leben entsteht. Da diese Voraussetzungen vorliegend gegeben waren, hat das OLG Karlsruhe dem Bauunternehmer Recht gegeben.
Stichwörter: fachge + rechte + unternehmers + verweigerung

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