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Ein Mieter muss auch dann die vereinbarte Maklergebühr zahlen, wenn der Mietvertrag für das angebotene Objekt später zustande kommt. Das entschied das Amtsgericht Sondershausen nach Angaben eines Sprechers. Geklagt hatte ein Makler, der im November 2001 für einen Imbissbesitzer ein Lokal in Erfurt gesucht hatte. <br />
Der Kunde schloss den Mietvertrag jedoch erst im März 2002 ohne Makler ab. Vor Gericht bestritt er zudem, dass es eine Vereinbarung über eine Provision gegeben habe. Die Zivilrichter erklärten dagegen, wer sich vertraglich binde, müsse dafür eine Provision zahlen. Nur so mache die Tätigkeit von Maklern Sinn, die ihre Dienste nicht ohne Entlohnung anböten. Im konkreten Fall seien Mietobjekt und Vertragsinhalte identisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig<br />
Quelle:KSTA