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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nachdem einigen hier im Komplex vorletzte Woche eine Mieterhöhung gemäß § 558 BGB um 20 % (37,99 Euro) ab August.
Jetzt bekam die Mietergemeinschaft am Freitag die Mitteilung über geplante Modernisierungsmassnahmen (Wärmedammung und isolierverglaste Fenster + Balkone ab den ersten Geschossen).
Die Kaltmiete steigt von aktuell 189,96 Euro (warm: 299,96 Euro) auf 378,57 Euro (warm: 488,57 Euro).

Mein persönliches Problem weswegen ich mich vorallem aufrege: Seit Februar weiß die HV, dass ich eine EBK anschaffen wollte, vor drei Wochen klappte der Einbau schon nicht, weil die Stromanschlüsse erneuert werden mussten (sollte ich auch selbst bezahlen). Donnerstag wurde jetzt die Küche eingebaut, also ein Tag vor der Hiobsbotschaft. Die Küche ist natürlich genau auf die Gegebenheiten zugeschnitten, weswegen ich sie beim Auszug in 2 Jahren (Ende des Studiums) an Nachmieter abgeben wollte.
Aber jetzt werde ich (und die anderen Mieter - alle im Sozialhilfeniveau) zum Auszug genötigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand 489 Euro für diese Bude bezahlt. Innen sind ja noch die Uraltböden aus den 50er drin (eklig braunes Linoleum), ich habe Teppiche drüber liegen ...
Meine Frage ist: Hätten die mich nicht spätestens vor drei Wochen warnen müssen, dass ich mir den Einbau der Küche sparen kann. Der hat 250 Euro gekostet (ganz nebenbei).
Kann ich fordern, dass die HV die EBK (inkl. Herd und Spüle) übernimmt.[/b:64446]
Das wären 1300 Euro.
Wenn ich die jetzt gleich wieder rausreißen muss, und wieder irgendwo anders einbaue, sieht die ramponiert aus, als wäre sie schon jahrealt, zumal am Spülenschrank Löcher für Anschlüsse gesägt wurden, die andernorts irgendwo anders liegen.
Zur Info: Bei der alten Spüle davor fehlte eine Tür, beim Herd war der Backofen hin und total versifft, ein Kühlschrank gabe es nicht. Nach Aussage der HV hätte ich hier in Berlin auch kein Anspruch auf diese Geräte ...

Ich werde morgen sowieso mit dem Mieterverein telefonieren, aber trotzdem würde ich mich über mehrere Meinungen freuen.

1 Kommentar zu „Mieterhöhung wegen Modernisierung um 100 % - erlaubt?”

Susanne Experte!

Die Modernisierungsankündigung ist an die Frist nach BGB gebunden, und nicht an die Frist Deines Kücheneinbaus.
In der Regel hast Du in einer Küche Wasseranschluss und Abfluss, alles andere ist nicht im Mietzins mit drin, natürlich kann man auch Wohnungen mit einer EBK o.Ä. mieten, daraus kann man aber keinen Anspruch ableiten, ob in Berlin oder anderswo.
Weiterhin ist aus der Modernisierungsankündigung auch nicht abzuleiten, dass die Gesellschaft Deine Küche übernimmt oder sonstwas-sowas läuft immer auf eingene Gefahr.
Du hast daher lediglich die Möglichkeit entweder dort wohnen zu bleiben, oder Umzug mit Küche, oder Umzug ohne Küche wahrscheinlich ohne Entschädigung.

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