Ghostraider
Im Grunde ist es egal welche Leistungen der Makler erbringt, da diese nicht irgendwie in einer bestimmten Form aufgerechnet werden kann.
Das Gesetz erlaubt es dem Makler eine Provision von bis zu zwei Monatsmieten zu berechnen und wenn er nur "Guten Tag" gesagt hat und den Vermieter vorgestellt hat.
Bei der Beschreibung im Internet wird auch bestimmt beigestanden haben das eine Maklergebühr anfällt, sodass Sie sich doch darauf einstellen konnten.
Was Sie da vorhaben mit dem Bruder und den ganzen Drumherum ist schlichtweg Betrug. Das kann ganz gewaltig ins Auge gehen.
Was der Vermieter mit dem Makler gemacht hat hat keine Auswirkung auf Ihre Sache mit dem Makler.
Der Vermieter hat einen mündlichen Vertrag abgeschlossen und dieser ist hier in Deutschland noch genauso gültig wie ein schriftlicher nur sicherer.
Haben Sie denn mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen ? Oder haben Sie dem Makler deutlich vermittelt das Sie keine Provision zahlen wollen oder können?
Es könnte da vielleicht dieses Urteil helfen, nur sollten Sie, bevor Sie das anwenden, mit einem Rechtsanwalt sprechen, ob dies überhaupt angesetzt werden kann.
Macht ein Interessent deutlich, dass er dem Makler keine Provision zahlen will, so kommt kein Maklervertrag zustande. Ein solcher Einwand ist vom Makler zu widerlegen, wenn er dennoch einen Provisionsanspruch geltend machen will, da er für den Vertragsabschluss beweispflichtig ist.
OLG Köln – Az: 24 U 117/03
Gruß
ghost