Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum!

Wir haben ein kleines Miethaus in Berlin. Zum 1.7.2006 haben wir die Mieten im Rahmen des Berliner Mietspiegels angehoben und mit allen Mietern eine Einigung gefunden, bis auf eine Mieterin. Insbesondere diese lag im unteren Feld. Alle Argumente fruchteten nicht: Sie hat keinen Kabelanschluß (bei TSS selbst abgelehnt), ihr Waschbecken sei ein kleines Handwaschbecken (Breite 50cm) etc.

So haben wir uns entschieden auf Zustimmung zu klagen und da wir mit im Haus wohnen und uns eigentlich alle gut verstehen, erstmal ohne Anwalt. Unsere Klage erwiderte die Mieterin schriftlich und es wurde zur mdl. Verhandlung mit einem Abstand von 18 Tagen geladen. Leider war der Richter krank, so wurde die Verhandlung zwei Monate vertagt. Die Verhandlung eröffnete der Richter mit den Worten: "Eindeutiger Fall: Die Kläger haben bis heute nicht der Darstellung der Beklagen widersprochen, somit gelten deren Argumente als zugestanden". Wir haben also verloren. Das „Gemeine“ ist, es wurde auch unseren Argumenten nicht zu 100% widersprochen. Dieser Anteil wurde jedoch nicht berücksichtigt.

Unsere Frage ist: Wie geht es nun weiter? Der Richter meinte: Wenn wir dem Urteil widersprechen, würde er einen Gutachter bestellen vorerst zu Lasten der Mieterin. Welche Kosten sind zu erwarten? Braucht man doch einen Anwalt? Was kostet der? Kann man den Richter abwählen (Dienstleistung: Faires Urteil nach Sachlage nicht erbracht)? Eigentlich geht es nur um 18€ pro Monat aber unser Gerchtigkeitsempfinden ist arg gestört und die Rückwirkung auf die anderen Mieter schlecht.

Was würdet Ihr tun?

Viele Grüße aus Berlin

Harald

PS: Die erste Version war nach mehreren Stunden leider nicht angekommen, deshalb jetzt vielleicht doppelt.

3 Kommentare zu „Mieterhöhung, Zustimmungsklage wg. Verfahrenfehler verloren”

Rano Experte!

Möglichkeit 1)
Nichts hält Dich davon ab, ihr in regelmäßigen Abständen mit einem Mieterhöhungsverlangen zu kommen.
So sagt es jedenfalls §558, hier wird lediglich eine Frist nach Mieterhöhung[/u:48fe9] gesetzt. Möglicherweise[/i:48fe9] sollte man aber in diesem Fall mal die juristischen Kommentare zu diesem Paragraphen studieren.

Möglichkeit 2)
Das Bemühen des Gutachters und eine neue Runde vor Gericht. Hier kommt es auf Deine -möglichst objektive!- Einschätzung an, was der Gutachter an der Wohnung mietmindern bemängeln könnte.

Vielleicht fallen Dir ja auch noch ein paar
Modernisierungsmassnahmen[/i:48fe9] für die Wohnung ein. Wenn Sie diesen nicht zustimmt, zieht sie aus. Ansonsten zahlt sie mehr Miete. Ein paar Rohre gibt es immer zu isolieren und/oder abzukoffern, ein paar alte Fenster zu erneuern, Wasserspar-Klokasten statt Druckspüler, ...

Good luck
Ralph

Rano Experte!

Möglichkeit 1)
Nichts hält Dich davon ab, ihr in regelmäßigen Abständen mit einem Mieterhöhungsverlangen zu kommen.
So sagt es jedenfalls §558, hier wird lediglich eine Frist nach Mieterhöhung[/u:84a57] gesetzt. Möglicherweise[/i:84a57] sollte man aber in diesem Fall mal die juristischen Kommentare zu diesem Paragraphen studieren.

Möglichkeit 2)
Das Bemühen des Gutachters und eine neue Runde vor Gericht. Hier kommt es auf Deine -möglichst objektive!- Einschätzung an, was der Gutachter an der Wohnung mietmindern bemängeln könnte.

Vielleicht fallen Dir ja auch noch ein paar Modernisierungsmassnahmen[/i:84a57] für die Wohnung ein. Wenn Sie diesen nicht zustimmt, zieht sie aus. Ansonsten zahlt sie mehr Miete. Ein paar Rohre gibt es immer zu isolieren und/oder abzukoffern, ein paar alte Fenster zu erneuern, Wasserspar-Klokasten statt Druckspüler, ...

Good luck
Ralph

Susanne Experte!

Erst einmal die Wohnung mit Kabel ausstatten: Ist eine Modernisierung, die der Mieter zu dulden hat, 11% der Kosten dürfen auf die jährliche Miete umgelegt werden!
2. neues Waschbecken rein in Standardgrösse
Damit scheinen doch die Argumente der Mieterin entkräftet.
Entspricht die Wohnung nun den anderen Wohnungen im Haus kannst Du doch auch die Mieterhöhung aufgrund von 3 Vergleichswohnungen anbringen?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.