fin
Bei einer Altbauwohnung mit vielleicht noch niedriger Grundmiete in Ostdeutschland muß man fast mit solchen Macken bereits bei Einzug rechnen. Ob Ihre Freundin Miete kürzen kann hängt eben auch davon ab wie hoch die Grundmiete ist. Ist diese ohnehin schon niedrig, wird die Sache strittig bleiben. Zunächst einmal muß einer Mietminderung immer eine schriftliche Mängelanzeige mit der Bitte um Behebung vorausgehen. Ändert sich nichts, ein zweites Schreiben. Erst danach kann man an Mietminderung denken. Das wäre z.B. bei einem Warmwasserausfall zwischen 22 und 7 Uhr ca 7,5%. Dabei hätten aber eher die anderen Mieter Recht auf Minderung wenn diese zeitweise gar kein Wasser hatten und nicht Sie.
mr999
Also Miete beträgt hier 230 Euro Kalt bei 68m² ergibt das einen kalten m² Preis von 3,38€.
80 Euro Nebenkosten zzgl. 80 Euro Gas für die Warmwasserzubereitung (Gasboiler) und die Gasheizung.zzgl. 20 Euro Strom.
Das Problem ist ja das wir in der Mitte des Hauses wohnen, also auch wir bekommen nur selten mal eine warme volle Badewanne hin.Die über uns sind noch schlechter dran.
Naja aber 7,5% ist echt sehr wenig von 230 Euro bei 68m². ist das eine Mietminderung von nur 17,25€ ?
fin
Ja, das wäre ungefähr so. Mit einem zu geringen Wasserdruck in einer ohnehin schon günstigen Altbauwohnung läßt sich da nicht viel mehr machen. Wenn Sie eine höhere Wohnqualität haben wollen, sollten Sie an Umzug denken. Nur wird eine qualitativ bessere Wohnung auch eine höhere Grundmiete haben.