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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gehört die Wartung des Öltankes zur Wartung der Heizungsanlage
Stichwörter: wartung + heizungsanlage

3 Kommentare zu „Wartung Heizungsanlage”

Gast Experte!

Hallo,

ich würde mal sagen nein, find aber leider nichts 100 % dazu ?!



Die Reinigung des Heizöltanks, die nur alle 4- oder 5 Jahre fällig ist, gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten wie die regelmäßige Treppenhausreinigung. (AG Rendsburg, Urteil v. 22.10. 2001 – 11 C 117/01, WM 2002, S. 232

miga

Hallo,
gehört der Öltank zur Heizungsanlage???!!! <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->
Bei ein wenig Überlegung beantwortet sich Deine Frage von selbst!

Michael

Gast Experte!

Gehört die Wartung des Öltankes zur Wartung der Heizungsanlage[/quote:ac888]

Der Punkt ist, ob Du vertraglich verpflichtet wirst, den Wartungsvertrag mit einer entsprechenden Firma (auf Deinen Namen) abzuschließen; sollte dies der Fall sein, wäre diese Vorgehensweise ungesetzlich; siehe BGH-Urteil vom 15.05.1991/WM 91/381.

Grundsätzlich jedoch sind die Kosten für derartige Wartungsarbeiten umlagefähig.

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