Gast
Hallo,
ich würde mal sagen nein, find aber leider nichts 100 % dazu ?!
Die Reinigung des Heizöltanks, die nur alle 4- oder 5 Jahre fällig ist, gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten wie die regelmäßige Treppenhausreinigung. (AG Rendsburg, Urteil v. 22.10. 2001 – 11 C 117/01, WM 2002, S. 232
miga
Hallo,
gehört der Öltank zur Heizungsanlage???!!! <!-- s --><!-- s -->
Bei ein wenig Überlegung beantwortet sich Deine Frage von selbst!
Michael
Gast
Gehört die Wartung des Öltankes zur Wartung der Heizungsanlage[/quote:ac888]
Der Punkt ist, ob Du vertraglich verpflichtet wirst, den Wartungsvertrag mit einer entsprechenden Firma (auf Deinen Namen) abzuschließen; sollte dies der Fall sein, wäre diese Vorgehensweise ungesetzlich; siehe BGH-Urteil vom 15.05.1991/WM 91/381.
Grundsätzlich jedoch sind die Kosten für derartige Wartungsarbeiten umlagefähig.