Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, schreibe für meine Mutter.
Sie hatte eine ältere Frau in Miete, die aber geistig nimmer ganz auf der Höhe war. Jetzt wurde sie entmündigt und kam in´s Heim. Ihre Kinder (3 Töchter, alle verheiratet), waren kurz da und meinten, Wohnung ist sauber und gingen. Dann kam der Schwiegersohn der alten Frau, holte noch ein paar Möbel ab. Wir sagten dann, daß die Wohnung aber noch nicht sauber ist: Balkon dreckig von Blumentöpfen, überall Staub, WC nciht geputzt, ...
Er meinte aber er putzt nicht und seine Frau auch nicht, sieht er garnicht ein ( er ist Anwalt!).
Zum anderen wurde erst am 20. Aug. gekündigt, und meine Mutter verlangte nur bis Okt. Miete, das wollten sie auch schon nicht zahlen. Wurde dann aber heute überwiesen. Jetzt fehlen noch die Nebenkosten für AUg. + Sept., die wurden auch noch nicht bezahlt.
Kann mir jemand weiterhelfen? Meine Mutter ist mit den Nerven am Ende.
Stichwörter: entmündigt + heim + mieterin + reinigt + wohnung

7 Kommentare zu „Mieterin entmündigt, Heim! Wer reinigt Wohnung?”

Gast Experte!

Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 Monate nach BGB.
Wenn Sie vorher raus wollen, müssten Sie Nachmieter stellen.

Solche Verunreinigungen kann man am Schluß von der Kaution abziehen.
Nicht zurückgeben!
6 Monate darf ein Vermieter die behalten.

Am besten mal mit nem Vermieterbund sprechen deswegen!

Am besten den Mieter schriftlich darüber (Einschreiben + Rückschein) dann darüber informieren.

Reinigung wäre mir egal, wenn ichs von der Kaution abziehen kann <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gast Experte!

Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 Monate nach BGB.
Wenn Sie vorher raus wollen, müssten Sie Nachmieter stellen.

Solche Verunreinigungen kann man am Schluß von der Kaution abziehen.
Nicht zurückgeben!
6 Monate darf ein Vermieter die behalten.

Am besten mal mit nem Vermieterbund sprechen deswegen!

Am besten den Mieter schriftlich darüber (Einschreiben + Rückschein) dann darüber informieren.

Reinigung wäre mir egal, wenn ichs von der Kaution abziehen kann <!-- s :) --><!-- s :) -->[/quote:a9784]

Gast Experte!

Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 M <!-- s :) --><!-- s :) -->[/quote:17570][/quote:17570]

andi1949

Hallo,

wenn du Frau entmündigt worden ist muß ja eigentlich ein Vormund bestimmt worden sein (erfährt man über die zuständigen Amtsgerichte). Normalerweise kann ja nur dieser die "Rechtsgeschäfte" für die Frau regeln. Der wäre aus meiner Sicht auch der Ansprechpartner für alle Probleme mit Mietvertrag, Mietzahlungen....

Gast Experte!

Kann man, wenn ein weiterer Mieter hinzukommt (Freundin des Mieters) die Miete erhöhen?

Gast Experte!

Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 Monate nach BGB.
Wenn Sie vorher raus wollen, müssten Sie Nachmieter stellen.

Solche Verunreinigungen kann man am Schluß von der Kaution abziehen.
Nicht zurückgeben!
6 Monate darf ein Vermieter die behalten.

Am besten mal mit nem Vermieterbund sprechen deswegen!

Am besten den Mieter schriftlich darüber (Einschreiben + Rückschein) dann darüber informieren.

Reinigung wäre mir egal, wenn ichs von der Kaution abziehen kann <!-- s :) --><!-- s :) -->[/quote:7d692]

capo Experte!

Wie kann ein weiterer Mieter hinzukommen? Wer ist im Mietvertrag? Der ist der Mieter! keine Kinder, Hunde oder sonst irgendwas..
Personen die nachweislich ständig mit der Mieterin gelebt haben, können vor allen weiteren interessenten die Wohnung mieten. (Das können dann Kinder, Enkel oder Freunde sein).
Jedoch wird ein neuer Mietvertrag vereinbart, da der bisherige Vertrag mit der Kündigung beendet wurde. Somit kann eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen.
Neuer Vertrag, neue Miete..)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.