Gast
Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 Monate nach BGB.
Wenn Sie vorher raus wollen, müssten Sie Nachmieter stellen.
Solche Verunreinigungen kann man am Schluß von der Kaution abziehen.
Nicht zurückgeben!
6 Monate darf ein Vermieter die behalten.
Am besten mal mit nem Vermieterbund sprechen deswegen!
Am besten den Mieter schriftlich darüber (Einschreiben + Rückschein) dann darüber informieren.
Reinigung wäre mir egal, wenn ichs von der Kaution abziehen kann <!-- s --><!-- s -->
Gast
Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 Monate nach BGB.
Wenn Sie vorher raus wollen, müssten Sie Nachmieter stellen.
Solche Verunreinigungen kann man am Schluß von der Kaution abziehen.
Nicht zurückgeben!
6 Monate darf ein Vermieter die behalten.
Am besten mal mit nem Vermieterbund sprechen deswegen!
Am besten den Mieter schriftlich darüber (Einschreiben + Rückschein) dann darüber informieren.
Reinigung wäre mir egal, wenn ichs von der Kaution abziehen kann <!-- s --><!-- s -->[/quote:a9784]
Gast
Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 M <!-- s --><!-- s -->[/quote:17570][/quote:17570]
andi1949
Hallo,
wenn du Frau entmündigt worden ist muß ja eigentlich ein Vormund bestimmt worden sein (erfährt man über die zuständigen Amtsgerichte). Normalerweise kann ja nur dieser die "Rechtsgeschäfte" für die Frau regeln. Der wäre aus meiner Sicht auch der Ansprechpartner für alle Probleme mit Mietvertrag, Mietzahlungen....
Gast
Kann man, wenn ein weiterer Mieter hinzukommt (Freundin des Mieters) die Miete erhöhen?
Gast
Ich denke da müssen gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei Todesfall sieht es mit Erben da anders aus.
Hier denke ich 3 Monate nach BGB.
Wenn Sie vorher raus wollen, müssten Sie Nachmieter stellen.
Solche Verunreinigungen kann man am Schluß von der Kaution abziehen.
Nicht zurückgeben!
6 Monate darf ein Vermieter die behalten.
Am besten mal mit nem Vermieterbund sprechen deswegen!
Am besten den Mieter schriftlich darüber (Einschreiben + Rückschein) dann darüber informieren.
Reinigung wäre mir egal, wenn ichs von der Kaution abziehen kann <!-- s --><!-- s -->[/quote:7d692]
capo
Wie kann ein weiterer Mieter hinzukommen? Wer ist im Mietvertrag? Der ist der Mieter! keine Kinder, Hunde oder sonst irgendwas..
Personen die nachweislich ständig mit der Mieterin gelebt haben, können vor allen weiteren interessenten die Wohnung mieten. (Das können dann Kinder, Enkel oder Freunde sein).
Jedoch wird ein neuer Mietvertrag vereinbart, da der bisherige Vertrag mit der Kündigung beendet wurde. Somit kann eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen.
Neuer Vertrag, neue Miete..)