Rano
Hmmm...
ich würde das Geld zuerst einmal annehmen, denn...
... das Wasserwerk hat nach DEINEN Zählern abgerechnet, die offensichtlich falsch beschriftet waren.
Du hättest jedoch ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen den Installateur.
Dabei kommt es nun an, unter welchen Bedingungen (zB VOB) der Inst. seinerzeit gearbeitet hat, weil die Gewährleistung unterschiedlich lang ist. Verdeckte Mängel können hier ggf. sehr lange geltend gemacht werden, jedoch empfinde ich dies nicht als 'verdeckter Mangel', da jede Oma erkennen kann, dass sich z.B. bei Toilettennutzung der falsche Zähler dreht.
Ausserdem hätte der Mangel in dieser Zeit zwingend festgestellt werden müssen, da in der Zeit der Austausch der Zählerpatronen erfolgen musste. Auch hier hat der Service die Sorfaltspflicht verletzt, wenn er die 'Falschmessung' beim Funktionstest nicht bemerkt hat. Auch hier ist also ggf. eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
Gruß
Ralph