Susanne
Grundsätzlich ist eine Kündigung auf Eigenbedarf von Vermieterseite immer berechtigt, weil die Nutzung des Eigentums dem Eigentümer zusteht.
Eine soziale Härte musst nicht Du, sondern die Mieterin nachweisen. Gute Aussichten hätte sie, wenn sie so 65-70 Jahre alt ist oder älter und schon 25-30 Jahre in der Wohnung wohnt oder schwerbehindert ist und auf eigene Kosten die Wohnung barrierefrei umgebaut hat.
Unter anderen Umständen einer Kündigung auf Eigenbedarf zu Widersprechen ist als Mieter sinnlos.
Die Forderungen, die die Mieterin erhebt, entbehren jeder Grundlage. Einen reibungslosen Auszug ohne Räumungsklage kann man der Mieterin natürlich irgendwie schmackhaft machen- anders geht es auch, kostet u.Umständen mehr und dauert länger.
Da an eine korrekte Kündigung auch viele formale Anforderungen gestellt werden, kann ich nur empfehlen, in diesem Fall die Kündigung von einem versierten Fachanwalt schreiben zu lassen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html[/url:ac396]
Als Lektüre dazu kann ich nur dringend empfehlen § 568 BGB - § 574 BGB
Bluesky
Also, die Mieterin wird am 01.02. dieses Jahres 67 - und muß zur Dialyse, was sie mir heute am Telefon schon fast neckisch erzählte - behindertengerecht ist die Wohnung im 2. OG mit Sicherheit nicht (kein Fahrstuhl/Aufzug)
Also Fazit - eine soziale Härte könnte sie geltend machen - insofern gütliche Regelung zu meinen Lasten?
P.S.: Sie wohnt erst 1 1/2 Jahre in der Wohnung
Susanne
Jemand, der 3 mal wöchentlich zur Dialyse geht ist zwar prozentual schwerbehindert, aber das ist kein Härtegrund!
Ich glaube, Du hast gute Chancen für eine Eigenbedarfskündigung.
Bluesky
Also dann fasse ich mal sicherheitshalber Zusammen:
- 3 Mietwohnungen zur Auswahl -> Unsinn
- Renovieren -> muß sie
- Kühlschrank -> ??? (war in der Einbauküche enthalten)
- Eingebedarf gewährleistet -> aber unbedingt einen Fachanwalt aufsetzen lassen
Susanne
Renovieren muss sie, vorausgesetzt die Klauseln des Mietvertrags sind nicht inwzischen rechtswidrig, dürfte aber bei 1,5 Jahre alten Mietvertrag nicht der Fall sein.
Kühlschrank: Gehört die Küche zur Mietsache? Grundsätzlich ist dann der Vermieter Eigentümer. Die Mieterin muss bei Schäden/Mängeln den Vermieter informieren, der entscheidet dann, ob Neukauf oder Reparatur (muss natürlich vom VM getragen werden).
Hat sie in Eigenregie den alten Kühlschrank gegen einen neuen ausgetauscht muss sie das erst mach beweisen (Kaufbeleg).
Dann stellt sich die Frage, ob ordnungsgemäss verfahren wurde, ggf. hatte der Vormieter kein Geld für einen Neuen??? Wenn sie ordnungsgemäss den Schaden gemeldet hat und der VM hat sich nicht gerührt, ist der Kühlschrank ihr Eigentum und sie kann ihn mitnehmen.
Wenn sie eigenmächtig den ggf. noch funktionsfähigen alten Kühlschrank ausgetauscht hat, muss sie den alten Zustand wiederherstellen. Ist das Altgerät vielleicht im Keller?
Bluesky
Also wegen des Kühlschrankes hab ich nochmal mit dem Vorbesitzer gesprochen.
Es sieht nach seiner Angabe wie folgt aus:
Sie habe den defekt beim ihm reklamiert, bevor er handeln konnte, hatte sie ihn schon ausgetauscht.
Ihre Version erfrage ich lieber nicht - mir reicht der Streß für heute...
P.S.: Vielen Dank für die hilfreichen Antworten <!-- s --><!-- s -->
Bluesky
7:43 und schon der erste "Feindkontakt" - hat meine Mieterin wirklich Anspruch darauf, dass ich ihr drei entsprechende Wohnungen besorge?
Die gute Frau ist Rentnerin und ich berufstätig - ist doch etwas unverhältnismäßig...
Susanne
Es geht doch um eine ETW, nicht um ein MFH, oder?
Ich meine, es handelt sich dann um Ersatzwohnraum, wenn der VM mehr als eine ETW besitzt. Ich mach mich aber nochmal schlau und Antwort folgt etwas später!
Lies das mal:
http://www.mietrecht-forum.com/topic,30243,-eigenbedarfskuendigung:-vermieter-muss-freie-ersatzwohnung-im.html[/url:c8111]
@all
Die Anforderung kommt nur in Betracht, wenn der VM Besitzer mehrer Wohnungen oder MFH ist?
Susanne
Also: aus sicherer Quelle weiss ich nun, dass es Unsinn ist!
Wenn Du von einem Ra die Kündigung aufsetzen lässt, soll er sie gleichzeitig belehren, dass diese Forderung keinerlei rechtliche Basis hat.
Sollte Sie Dich vorher nochmals ansprechen, so verlang von Ihr eine schriftliche Mitteilung, worauf sie Ihre Forderung stützt!
Bluesky
Danke <!-- s --><!-- s -->
Das war auch mein Stand des Wissens, doch so forshc wie die gute (angeblich so kranke) Dame aufgetreten ist, lis mich an dem was ich zu wissen glaubte, zweifeln.
Vielen Dank dir nochmals <!-- s --><!-- s -->
Das Forum ist echt klasse <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Erinnert mich irgendwie an unsere Mieterin <!-- s --><!-- s -->
Die ist auch frech wie Dreck...und hat auch irgendwie ganz vergessen, den Strom auf ihren Namen anzumelden... <!-- s --><!-- s -->