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Kein eigener Anspruch des Wohnungseigentümers gegen Verwalter

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann einen der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht eigenmächtig ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig und vom Gericht abzuweisen.

Beschluss des BayObLG vom 03.11.2004
2Z BR 175/04
BayObLGR 2005, 149

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