FischkoppStuttgart
Dann nehmen sie den Offiziellen Weg.
Mahnen sie die Mieterin ab.
Nach 3 Abmahnungen können sie Kündigen.
Dann hat der Spuk ein Ende.
Schadensersatz gibt es leider nicht.
Sollten sie aber Nachweisen können, das es zu verschuldeten Störungen im Vertragsablauf kommt, können sie bzw. der VM ausserordentlich kündigen.
1. §543 Absatz 2 Nr 2 BGB
Vertragswidriger Gebrauch
2. §569 Absatz 2 BGB
Sörung des Hausfriedens und ander wichtige Gründe
Bitte suchen sie bzw. der VM einen Anwalt auf. Fristlose Kündigung ist meist heikel.
Ich denke 2. §569 Absatz 2 BGB würde hier passen.
Den Paragraphen aufzuführen mit erklärung ist zu lang, daher Verweiss auf Rechtsbeistand