Susanne
Wenn Dir Dein VM die Möglichkeit gibt, eine andere Toilette zu benutzen, glaube ich nicht, dass er noch verpflichtet wäre, Kosten für Umzug und Hotelzimmer zu übernehmen. Nach dieser unglücklichen Terminierung sollte er ggf, die Stornokosten übernehmen.
Wenn Du die Zustimmung allerdings schriftlich hast, sollte es egal sein, ob der VM seine Kosten bei einer Versicherung geltend machen kann.
Alle anderen Kosten muss der VM übernehmen, die gehen nicht zu Deinen Lasten.
Ist mit dem VM keine Verhandlung möglich, würde ich die Kosten über einen RA geltend machen, da Du in diesem Fall keinerlei Schuld hast. Für die Zeit ohne Toilette und Badewanne kannst Du allerdings die Miete mindern, da er keinen Ersatz(wohnung) stellt, würde ich 100% in dem Zeitraum mindern, wo die Nutzung nicht möglich ist!
btw: es gibt keine Unkosten!!!
burki
Also würde es Deiner Meinung nach keine Rolle spielen, wo die Toilette ist?
und was ist mit sanitären Einrichtungen?
Waschen und Duschen ist mir ja derzeit auch nicht möglich.
Ich hab den großen Vorteil, dass die Chefin der Hausverwaltung vor Ort (der Vermieter ist nicht in meiner Heimatstadt ansässig) auf meiner Seite ist. Ich weiss nur noch nicht genau, wie ich das alles ausnutzen kann.
Denn so zu wohnen ist in meinen Augen nur eine Zumutung. Vor allem da ich ja nichts dafür kann.
Unkosten sind meiner Meinung nach die zusätzlichen Telefonate, evtl Auslagen wegen rechtsberatung usw. Und die angefallenen Stornokosten für die Ferienwohnung
denyo111
Das sind KOSTEN...
Wie Susanne schon anmerkte es gibt keine UNkosten... <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Wie oben beschrieben: Miete mindern für den Zeitraum.
Es gibt immer 2 Möglichkeiten: entweder ich mindere die Miete oder ich zahle weiterhin und der VM stellt (und bezahlt) Ersatzwohnraum und Umzug.
burki
da würde ich ja besser wegkommen wenn ich weiterhin die Miete zahle.
Werd ich dann mal die gute Frau von der Hausverwaltung anrufen. Mal sehn, ob sie neuere Informationen hat.
Auf jeden Fall schonmal danke für die Tipps