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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

in meiner letzten viterra betriebskostenabrechnung habe ich mir einmal unter „aufteilung der gesamtkosten“ ua den unterpunkt „müllabfuhr“ angesehen.

viterra legt nach wohnfläche um und benutzt einen sogenannten umlegungsschlüssel.

frage: wie ist dieser umlegungsschlüssel für einen normalsterblichen zu verstehen ?

auf der vorderseite des schriebs werden mit AE[/b:87842] abrechnungseinheiten genannt, die für meine abrechnung bindend sein sollen. diese abrechnungseinheiten beziehen sich auf mehrere gebäude, die sich im ehemaligen besitz der viterra (56 einheiten insgesamt) befanden. auf der rückseite wird dann auf eine sog. umlegungsgröße hochgerechnet – in der spalte steht ein gesamtbetrag (4.815.831,66).
in einer weiteren spalte wird mein anteil ausgewiesen für meine 42,06 qm (ME[/b:87842] bezeichnet) große wohnung, welcher zugleich die umlegungsgröße (für das laufende jahr?) darstellt.
die kosten gesamt für alle AEs betrugen 94.284,08 euro. mein anteil dabei beziffert sich auf 15.393,96 (genannt: umlegungsgröße, zeitraum[/b:87842]) und mein schlußendlicher kostenanteil von 301,38 Euro fürs jahr – wow !

so, nun meine fragen: wie rechnen die ?

und, ist dieser – für mich ungünstige - umlegungsschlüssel für mich als mieter bindend (im mietvertrag wird auf den schlüssel nicht eingegangen) ?


hintergrund meiner fragen:
das umlageverfahren mit abrechnungseinheiten hat den nachteil, dass die tatsächlichen kosten für die müllabfuhr nicht transparent sind, weil einfach alle einheiten zusammengefasst werden.

in meinem konkreten fall hätte man mit einer kleineren abfalltonne und einem ausgewiesenen umlageverfahren pro kopf (und gebäude separat) die kosten erheblich absenken können.
die zustimmung der nachbarschaft per unterschriften war da, aber der vermieter (jetzt deutsche annington) rührte sich nicht.


ich hoffe, ich habe halbwegs verständlich rüberbringen können, worum es mir geht

lg
guido

2 Kommentare zu „umlegungsschlüssel bei kostenpunkt mühlabfuhr”

Susanne Experte!

Ja-der VM, der bezüglich der NK wirtschaftlich handeln soll, tut das Deiner Meinung nicht. Weiterhin soll die NK-Abrechnung transparent sein, das ist sie Deiner Meinung auch nicht.

Ich kann nur dazu sagen, dass, falls im MV nichts geregelt ist, das BGB die Abrechnung nach qm vorschreibt. Das ist im Vergleich 1 Mieter in einer grossenWohnung gegenüber 4 Mieter in einer gleichgrossen Wohnung möglicherweise ungerecht gegenüber einer Abrechnung nach Personen, nach BGB aber statthaft.

Inwiefern Deine angeführten Mängel zutreffen, kann m.E. nur ein Fachanwalt entscheiden. Der kann dann auch sagen, wie die Aussicht ist, Deine Wünsche durchzusetzen.

guido

hallo zusammen,

ich habe mich heute mit einer älteren nachbarin unterhalten, und wir haben uns über den umlegungsschlüssel bei den betriebskosten unterhalten.


wir haben dabei festgestellt, dass unsere kosten beim unterpunkt müllabfuhr sich nahezu gleichen, kein wunder, da wir jeweils dieselbe anzahl an tonnen im hof stehen haben.
in meinem haus sind 5 und im ihren sind es 6 personen. umgelegt wird aber nach wohnfläche und abrechnungseinheiten; also einheiten mit gleichen kapazitäten.

die nachbarin teilt sich ihre tonnen mit dem nebenhaus, was gut geht, da die große tonne auch für zwei häuser im gleichen leerungszeitraum genügt.

unser haus muß nicht "teilen" und kann quasi doppelt so viel müll in den tonnen unterbringen...


was ich nicht verstehe:
wir haben beide dieselben tonnen und bezahlen fast die selben kostenanteile, aber ihr haus muß sich die tonne mit dem nachbarhaus teilen.
nun kann man aber nicht vom verteilungsschlüssel aus, der nach wohnfläche umlegt, sofort auf die wahren kosten für die mülltonnen im jahr umrechnen, weil die explizit nicht aufgeführt werden.


was passiert da eigentlich ? zwei häuser bezahlen zwei gebühren für nur eine (viel zu große) tonne...


oder übersehe ich da etwas ?




gruß guido

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