Susanne
Ja-der VM, der bezüglich der NK wirtschaftlich handeln soll, tut das Deiner Meinung nicht. Weiterhin soll die NK-Abrechnung transparent sein, das ist sie Deiner Meinung auch nicht.
Ich kann nur dazu sagen, dass, falls im MV nichts geregelt ist, das BGB die Abrechnung nach qm vorschreibt. Das ist im Vergleich 1 Mieter in einer grossenWohnung gegenüber 4 Mieter in einer gleichgrossen Wohnung möglicherweise ungerecht gegenüber einer Abrechnung nach Personen, nach BGB aber statthaft.
Inwiefern Deine angeführten Mängel zutreffen, kann m.E. nur ein Fachanwalt entscheiden. Der kann dann auch sagen, wie die Aussicht ist, Deine Wünsche durchzusetzen.
guido
hallo zusammen,
ich habe mich heute mit einer älteren nachbarin unterhalten, und wir haben uns über den umlegungsschlüssel bei den betriebskosten unterhalten.
wir haben dabei festgestellt, dass unsere kosten beim unterpunkt müllabfuhr sich nahezu gleichen, kein wunder, da wir jeweils dieselbe anzahl an tonnen im hof stehen haben.
in meinem haus sind 5 und im ihren sind es 6 personen. umgelegt wird aber nach wohnfläche und abrechnungseinheiten; also einheiten mit gleichen kapazitäten.
die nachbarin teilt sich ihre tonnen mit dem nebenhaus, was gut geht, da die große tonne auch für zwei häuser im gleichen leerungszeitraum genügt.
unser haus muß nicht "teilen" und kann quasi doppelt so viel müll in den tonnen unterbringen...
was ich nicht verstehe:
wir haben beide dieselben tonnen und bezahlen fast die selben kostenanteile, aber ihr haus muß sich die tonne mit dem nachbarhaus teilen.
nun kann man aber nicht vom verteilungsschlüssel aus, der nach wohnfläche umlegt, sofort auf die wahren kosten für die mülltonnen im jahr umrechnen, weil die explizit nicht aufgeführt werden.
was passiert da eigentlich ? zwei häuser bezahlen zwei gebühren für nur eine (viel zu große) tonne...
oder übersehe ich da etwas ?
gruß guido