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Vermietet ein Vermieter an eine WG, und ist dabei von vornherein vorgesehen, dass die Mitbewohner wechseln, können WG - Bewohner verlangen, dass sie aus dem Vertrag entlassen werden und zumutbare neue Personen in das Vertragsverhältnis aufgenommen werden.<br />
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LG Heidelberg<br />
1999-10-22<br />
5 S 143/99<br />