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Kündigung wegen Insolvenz des Mieters
Unabhängig von einer mietvertraglichen Klausel kann der Vermieter den Mieter wegen eines Insolvenzverfahrens nicht kündigen. Dieses Recht hat entsprechend §§ 119, 108 Abs. 1 und 109 Abs. 1der Insolvenzordnung nur der Insolvenzverwalter. (OLG Hamm, Az. 30 U 192/00, aus: NZM2002, S. 343)