FischkoppStuttgart
Mahnen sie Ihren VM schriftlich ab, und stellen sie eine Frist von 14 Tagen.
Drohen sie ihm mit einer Mietminderung der Nettomiete (Kalt) von 7-10% (Hamburger Tabelle)
Nix passiert:
Erneute Mahnung mit 14 Tagen. Frist.
Nix passiert:
Jetzt kürzen sie ihm die Miete für den Aktuellen Monat (Sie haben ja schliesslich gemahnt) und die folge Monate, bis der Keller durch sie Nutzbar ist.
Gast
Hallo!
Kann ich auch rückwirkend die Miete mindern, da ich ja eigentlich schon zur Wohnungsübergabe auf den Mangel aufmerksam gemacht habe,und auch schon mehrmals mündlich gemahn habe?
Ciao Jens
FischkoppStuttgart
Nur wenn sie die Miete "Unter Vorbehalt" gezahlt haben.
Sonst keine Chance.
November geht noch Rückwirkend
Gast
Danke!!
Gast
Hallo!
Nächstes Problem:
Nach Mietminderungsdrohung hat sich der Vermieter endlich bewegt.
Der Mieter der in meinem Keller drin ist, hat auch einen Vertrag dafür und will deshalb auch nicht raus.
Der Vermieter bietet mir nun einen Keller an, der ca. 1,5 m² groß ist. Der in meinem Vertrag ist aber mind. 5m².
Kann ich da noch irgentwas tun?
Vielen Dank!
Ciao Jens
FischkoppStuttgart
Den Raum müssen sie nicht nutzen. Was soll man mit 1,5 m2 Keller. Was bekommt man da unter?
Der VM soll einen Vergleichbaren Raum zur Verfügung stellen.
Lt Vertrag steht er Ihnen zu. Wenn der VM seine Sachen nicht in Ordnung hält, warum sollen sie büßen?
Mietminderung!
Gast
im Mietvertrag steht leider nur die Kellernummer und nicht die m²-Zahl.
Hab ich dann trotzdem das Recht auf einen gleichwertigen Keller?
Der Vermieter meinte ich hätte da keine Chance.
Ciao Jens
FischkoppStuttgart
Sie haben ein Recht auf den im Vertrag festgehaltenen Keller.
Sollte dieses Nicht möglich sein, muss der VM einen vergleichbaren Raum zur verfügung stellen.
Der vertragliche Keller hat ca 5m2, der Ausgleich hat 1,5m2.
Sind diese Räume vergleichbar?
Es ligt bei Ihnen, ob sie den neuen Keller akzeptieren!
Gast
nochmals DANKE!!!
Gast
Hallo ich hab folgendes Problem:
Ich bin im März in eine neue Wohnung gezogen. Beim Einzug sollte ich mir einen Keller aussuchen, den ich mit Namensschild und Schloss versehen habe. Nach ungefähr 2 Monaten wurde mir der Keller aufgebrochen und ein anderer Mieter zog dort ein(glücklicher Weise hatte ich noch keine Gegenstände im Keller).
Gleichzeitig meldete sich die Hausverwaltung und wollte unbedingt wissen,welchen Keller ich denn hätte, da jetzt jeder Mieter einen Keller zugewiesen bekommt. Ich berichtete Ihr das mein Keller aufgebrochen wurde und dort jetzt ein anderer Mieter eingezogen war.
Das schien sie garnicht zu Interessieren und meinte nur das ich bald einen neuen Keller zugewiesen bekomme(das war im Juli-August).
Bis Oktober meldete sich keiner bis ich dann angerufen habe und mich erkundigte was denn mein Keller mache?!Wieder wurde mir nur gesagt "Man kümmere sich drum". Am 20.11 bekamm ich dann bescheid das der Mieter der noch in meinem Kelller wäre bis zum 31.11.2004 auszieht. Wieder geschah das nicht, ich meldete mich wieder bei der Hausverwaltung die meinte nur das der Mieter gerade stress hätte und deswegen erstmal nicht ausziehen könnte.
Durch diesen Umstand wurde mir jetzt schon ein Fahrrad und ein Schloss (vom Keller) geklaut. Dazu kommt noch das ich ein Fahrrad in der Wohnung abstellen muss, was natürlich etliche Spuren an der Tapete hinterlässt.
Meine Frage nun, muss ich meinen Vermieter noch eine Frist setzen oder kann ich gleich auf Mietminderung bestehen?(Da ich ja ein dreivierteljahr keinen Keller hatte oder habe)