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Hi Leute,
folgende Frage: nach der Kuendigung meines Zimmers (in der Wohnung des Vermieters) vereinbarten mein Vermieter und ich muendlich, dass wenn ich einen Nachmieter finde, der am 01.03. einziehen kann, ich nur bis 28.02.Miete zahlen zu habe (und nicht bis 15.03.). Ich fand mitte Februar einen (geeigneten) Nachmieter, doch mein Vermieter teilte mir mit, dass er selbst einen Mieter gefunden habe, der jedoch erst ab dem 15.03. einziehen koenne, und ich somit bis 15.03. die Miete zu zahlen habe. Dazu sei noch zu erwaehnen, dass ich seit mitte Februar nicht mehr im Zimmer wohne und alle meine Moebel aus der Wohnung geschafft hatte.
Gestern hatte ich dann Schluesseluebergabe und erhielt problemlos die Kaution in der vollen Hoehe zurueck, obwohl ich nicht die Miete fuer die erste Monatshaelfte gezahlt hatte. Der Vermieter machte keinerlei Abrechnung. Heute fordert der Vermieter die Miete fuer die erste Monatshaelfte Maerz 2007. (Die Hoehe der Miete fuer das halbe Monat ist/war geringer als die Kaution!)
Kann er das Geld jetzt nachfordern? Im Untermietvertrag steht folgender Passus: "Die Kaution wird bei Auszug und nach vollstaendiger Vertragserfuellung in gleicher Hoehe zuzueglich Zinsen zurueckgezahlt." Pech fuer den Vermieter oder Pech fuer mich?
Danke fuer eure Antworten! lg ... spock