fin
Rückwirkend können Sie nichts mindern, denn Sie haben über die gesamte Wohnzeit nichts gegen die kaputte Waschmaschine unternommen und den Zustand so hingenommen. Sie hätten sofort bei Entdeckung des Defektes die Vermieterin anschreiben müssen.
Mit dem Vertrag ist das so eine Sache. Sie haben den ja unterschrieben mit dem Ihnen bekannten Mietpreis. Da sehe ich hier auch wenig Chancen für Sie. Beim nächsten Mal bitte ein bisschen klüger sein.
ando20
Danke für die Antwort, aber wegen der Waschmaschine haben wir mehrmals angefragt. Die Waschmaschine ist direkt kaputt gegangen und uns wurde über mehrere Wochen versprochen, dass sie repariert wird. Nach zwei Monaten wurde gesagt, dass die Waschmaschine nicht erneuert wird. Im November wurde dann gesagt, dass sie eine neue kaufen würde, aber das wurde nie umgesetzt und es wurde zwischendurch gesagt, dass die Waschmaschine gar nicht im Mietvertrag stand. Dummerweise konnte ich erst in der letzten Woche klären, was alles im Mietvertrag steht. Ich hab beim Mietrecht gelesen, dass eine Minderung nicht verfällt, wenn man darauf aufmerksam gemacht hat. Und, dass man nóch nach mehreren Monaten Ansprüche stellen kann.
fin
Kommt darauf an ob die Wohnung klipp und klar mit Waschmaschinenbenutzung vermietet wurde und was hierüber im Mietvertrag steht. Wenn Sie einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung haben, dann kann auch zugemutet werden, dass der Mieter sich eine eigene zulegt.