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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, habe eine Beispielaufgabe, wo ich die Lösung nicht zu
100% selbst weiß. Habe ähnliches auch schonmal gepostet,
damals allerdings völlig theoretisch und ohne Zahlen.
Folgendes :
Angenommen eine Wohnung ist vom Mieter aus zum 31.07.
gekündigt worden. Zum 01.07. zieht der Mieter bereits
freiwillig aus der Wohnung aus, da ein Wasserschaden in der
Wohnung vorlag.Dieser machte die Wohnung nicht unbewohnbar
sondern zog natürlich (laut BEschreibung) Unannehmlichkeiten
nach sich.(z.B. Trockungsgeräte).
Am 17.07. übergaben die Mieter freiwillig und nicht durch
Aufforderung des Vermieters ihre Schlüssel, damit der
Vermieter sich um die Herrichtung der Wohnung kümmern konnte
und den Mietern damit die Arbeit abnahm sämtliche Handwerker
etc. in die Wohnung zu lassen.Am 25.07. zogen neue Mieter in
die Wohnung ein.Dies geschah mit dem Wissen der ehemaligen
Mieter und der Vermieter zahlte Ihnen bereits 125€ der bereits
gezahlten Miete zurück.

Nun die Frage. Müssen die ehemaligen Mieter die volle Miete
bezahlen? Wenn nein, bei u.s. Zahlen ist welche Miete an den
Vermieter zu zahlen?Oder auch andersherum, was darf der
VErmieter verlangen?
Miete : 700
Stellplatz : 50
NK : 100

Danke für Eure Tipps bzw. Lösungsvorschläge!
Gruß,
WKN
Stichwörter: mietfragemidnerung + rechtslage + bzw

0 Kommentare zu „Mietfrage...Midnerung bzw. wie ist die Rechtslage”

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