Gast
Hallo,
wenn die Wohnung renoviert werden muß, Ihnen der Vermieter für die Arbeit den Mietpreis für eine bestimmte Zeit erläßt, müssen sie die Wohnung beim Auszug natürlich wieder renoviert übergeben, da die 2,5 Monate Mieteerlass ja Ihre bezahlung ist !
Schließen Sie einen Staffelmietvertrag ab, hat das für beide Parteien den Vorteil, das die künftigen jährlichen Steigerungen bereits im Mietvertrag festgelegt sind. Die jährliche Mietsteigerung muss also im Mietvertrag genannt sein.
Bei einem Indexmietvertrag wird festgelegt, wie die Miete in den nächsten Jahren steigt. Der Preis für die Wohnung wird an den Preisindex für allgemeine Lebenshaltung gekoppelt. Siehe hierzu Statistisches Bundesamt. Auch Indexmietverträge sind meist Zeitmietverträge (10 Jahre). Wenn sie nicht auf mind. 10 Jahre abgeschlossen sind, muss der Vermieter auf jeden Fall auf sein Kündigungsrecht verzichten - es sei denn, der Vermieter verhält sich nicht vertragsgerecht.
gruß
Gast
Danke für Deine Antwort,
muss ich denn diese Übergabeliste machen? Es gibt da diverse Mängel - ZB ein kaputtes Waschbecken, das werde ich ja wohl nicht erneuern müssen, denn selbst bei 2,5 Monatsmieten - wird es langsam kanpp, allein der Maler für die Türen kostet mich knapp 1000 Euro