BK-Mann
Hallo
Wenn im Mietvertrag nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde, werden die Kosten nach BGB nach m² Wohnfläche berechnet. Dazu gehören auch die Wasserkosten, es sei denn, hier wurde vereinabrt, das diese Kosten nach Personen umgelegt werden.
Ansonsten denke ich, sind die Prozentangaben korrekt, wenn man sie zu den Gesamtkosten ermittelt. Stutzig machen mich hier nur etwas die Abwassergebühren, da sich diese bis auf die Niederschlagsgebühren eigentlich an den Verbrauch (-10%) von Wasser orientiert. wenn ich sehe, dass die Abwassergebühren nur 1,5% der Gesamtkosten ausmacht, dürfte die gesamte Wasserrechnung nicht so hoch ausgefallen sein.
Gruß
BK-Mann