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Duschen nach Arbeit nicht versichert
Auch wenn ein Mitarbeiter bei einer auswärtigen Montagetätigkeit, bei der er starker Verschmutzung ausgesetzt ist, an der Baustelle keine Duschmöglichkeit hat, ist er nicht unfallversichert, wenn er nach der Arbeit im Hotel beim Duschen stürzt und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzieht.
Urteil des BSG vom 05.06.2002
B 2 U 21/01
RdW 2002, 705