Balkonexperte 18.10.2010 14:28
Bitte um Hilfe und Beratung.
Hilfe und Beratung erhalten Sie bei jedem Anwalt für Mietrecht oder Ihrem örtlichen Mieterverein.
Denen können Sie dann auch alle relevanten Unterlagen zur Prüfung vorlegen, was ja naturgemäß online nicht möglich ist.
Berthelstal 18.10.2010 14:28
Richtig vermutet. Die Kaution ist spätestens nach 6 Monaten zurückzuzahlen. Lediglich einen angemessenen Anteil zur Begleichung etwaiger Nebenkostennachzahlung darf zurückbehalten werden. Dann schicken Sie dem Vermieter eine unmißverständliche Aufforderung.
Zur Abrechnung Ihrer Nebenkosten kann hier nichts gesagt werden. Die Angabe von Absolutwerten sind dafür völlig ungeeignet.
Wenn Sie Student sind, darf man von Ihnen soviel Intelligenz erwarten, daß Sie Ihre Abrechnung im Detail prüfen können und erst dann sollten Sie anhand von aufgetretenen Unklarheiten hier mal nachfragen. Ihre mageren Angaben sind für eine ordentliche Beantwortung nicht geeignet. Ein bißchen mehr Müche sollten Sie schon investieren.