Berthelstal 11.02.2010 08:02
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das eine selbstvorgenommene Sanierung der Wohnung schon geraume Zeit dauern kann. Da Bohren und Hämmern kann auf Dauer lästig werden. Eine Mietminderung läßt sich nicht durchsetzen, da die Vermieterin zu Ihnen in keiner Rechtsbeziehung steht und höchstens eine Anzeige wegen ruhestörenden Lärms erstatten könnte.
Prüfen Sie, ob die lärmintensiven Arbeiten gebündelt werden könnten.
schluffi2010 13.02.2010 18:37
Sorry, aber die Antwort ist Blödsinn. Natürlich kann die Vermieterin keine Mietminderung bei dir durchsetzen, aber deine Nachbarn bei ihrer Vermieterin sehr wohl. Minderungen muss man auch nicht durchsetzen, sondern nur dem VM ankündigen und dann durchführen. Und da dieser Minderungsgrund von dir verursacht wird, musst du der Vermieterin diesen Schaden natürlich ersetzen.
Um den Schaden für die Vermieterin deiner Nachbarn (und damit letztlich für dich) so gering wie möglich zu halten, würde ich mit der Vermieterin zusammenarbeiten und ein Lärmprotokoll führen. Miete kann ja nur für die Tage und Zeiten gemindert werden, wenn auch ein Mangel besteht, also laute Arbeiten ausgeführt werden. Maler und Tapezierarbeiten verursachen ja nicht so nen Mordslärm.
Mit diesem Lärmprotokoll kann die VM deiner Nachbarn dann prüfen, inwieweit die Höhe der Minderung berechtigt ist.
Viele Mieter gehen bei sowas mal pauschal von 20% Minderung aus und kürzen die Gesamtmiete um diesen Betrag, was natürlich nicht geht. Ausserdem ist es bei dir ja auch so, dass du höchstens immer einen halben Tag an der Wohnung arbeitest, womit wir schon bei nur 10% Minderung wären und das eben auch nur für die Tage, an denen wirklich laut ist. Es geht also nicht um Unsummen.