neuer
Hi,
auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig, wenn Sie Ihr Auto die letze Zeit unter dem Carport hatten und Sie dafür auch Miete (10 €/Monat mehr) gezahlt haben, so ist der Nachweis des Mietvertrages wohl kein Problem, also haben Sie auch ein Recht auf das Carport...
Ich würd das wie ein ganz normaler Mietvertrag sehen und auf meine Rechte bestehen, wie auch bei anderen Mängel, Mangel anzeigen, Frist setzen und wenn nichts gemacht wird, Miete mindern ...
Sie können ja nichts dafür, das Ihr Vermieter plötzlich kein Geld für die Sanierung/Reparatur des Carportbodens hat !
Er soll sehen das er das Carport repariert bekommt oder für gleichwertigen Ersatz sorgt.
Gruß
neuer
Hallo,
klar, kann ein "Carportboden" undicht bzw. einen Mangel haben, z.B. wenn der Boden aus Fliesen/Platten oder Pflaster besteht und diese Absacken (falscher Untergrund/schlecht Verdichtet oder so), oder der Boden wird "Schwammig" durch Feuchtigkeit und ein Auto/Fahrrad soll ja nicht den ganzen Tag im Schlamm stehen, das ist nicht gut für das Auto/Fahrrad und schon gar nicht für die Schuhe des Fahrers <!-- s --><!-- s -->
Klar, den Unterschied zwischen Miete-Stellplatz und Miete-Carport muß wohl nicht bezahlt werden, sollange er das Carport nicht benutzen kann, aber trotzdem hat er einen Mietvertrag mit dem Vermieter (mündlich) und dieser muß sich daran halten ... Wenn der Vermieter kündigt, sind immer noch die Kündigungsfristen einzuhalten, solange hat der Mieter ein anrecht auf den Carport Stellplatz und das würde ich Persönlich auch durchsetzen !
Muß aber jeder selbstwissen, gerade jetzt im Winter steht ein Auto und ein Fahrrad in einer Garage, bzw. einem Carport zigmal besser als wie auf einem normalen Stellplatz (Frost,Schnee,Eis usw.)
Gruß