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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bin vor einem jahr in eine wohnung mit einem stellplatz für mein kfz gezogen. Nach 3 monaten ist ein anderes ehepaar ausgezogen. Zu dieser wohnung gehörte ein carport. Nach rücksprache mit meinem vermieter, habe ich dann das carport gemietet. Es wurde jedoch nichts schriftlich vereinbart. Die miete für das carport betrug 10 euro mehr als der standplatz. Im august wurde festgestellt, daß der boden des carports undicht ist, und er dies selbst reparieren möchte. Seit august kann ich das carport nicht mehr benutzten, sondern stehe wieder auf dem unüberdachten stellplatz. Nach mehrmaliger aufforderung die reparatur nun doch endlich durchzuführen, teilte mir mein vermieter nun mit, daß er mir das carport nicht mehr zur verfügung stellt, und ich auf dem stellplatz parken solle. Er habe zur zeit kein geld für die reparatur.
Und nun meine frage: kann er so ohne weiteres die zusage zurücknehmen, denn ich habe noch ein fahrrad im carport stehen, und er verlangt, daß ich das fahrrad entferne. Die differenzmiete carport-stellplatz habe ich auch noch nicht zurückbekommen.
Stichwörter: carport + sos + wegen

2 Kommentare zu „SOS wegen Carport”

neuer Experte!

Hi,

auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig, wenn Sie Ihr Auto die letze Zeit unter dem Carport hatten und Sie dafür auch Miete (10 €/Monat mehr) gezahlt haben, so ist der Nachweis des Mietvertrages wohl kein Problem, also haben Sie auch ein Recht auf das Carport...

Ich würd das wie ein ganz normaler Mietvertrag sehen und auf meine Rechte bestehen, wie auch bei anderen Mängel, Mangel anzeigen, Frist setzen und wenn nichts gemacht wird, Miete mindern ...

Sie können ja nichts dafür, das Ihr Vermieter plötzlich kein Geld für die Sanierung/Reparatur des Carportbodens hat !

Er soll sehen das er das Carport repariert bekommt oder für gleichwertigen Ersatz sorgt.

Gruß

neuer Experte!

Hallo,

klar, kann ein "Carportboden" undicht bzw. einen Mangel haben, z.B. wenn der Boden aus Fliesen/Platten oder Pflaster besteht und diese Absacken (falscher Untergrund/schlecht Verdichtet oder so), oder der Boden wird "Schwammig" durch Feuchtigkeit und ein Auto/Fahrrad soll ja nicht den ganzen Tag im Schlamm stehen, das ist nicht gut für das Auto/Fahrrad und schon gar nicht für die Schuhe des Fahrers <!-- s :) --><!-- s :) -->

Klar, den Unterschied zwischen Miete-Stellplatz und Miete-Carport muß wohl nicht bezahlt werden, sollange er das Carport nicht benutzen kann, aber trotzdem hat er einen Mietvertrag mit dem Vermieter (mündlich) und dieser muß sich daran halten ... Wenn der Vermieter kündigt, sind immer noch die Kündigungsfristen einzuhalten, solange hat der Mieter ein anrecht auf den Carport Stellplatz und das würde ich Persönlich auch durchsetzen !

Muß aber jeder selbstwissen, gerade jetzt im Winter steht ein Auto und ein Fahrrad in einer Garage, bzw. einem Carport zigmal besser als wie auf einem normalen Stellplatz (Frost,Schnee,Eis usw.)

Gruß

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