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Wir haben einen Schaden am Estrich, es ist anerkannt als Bauschaden und der Vermieter stimmt einer Reparatur (und ihrer Bezahlung) zu.
Wer muß Transport und Einlagerung der Möbel bezahlen?
Wenn die Qualität des Belages sich verbessert - von textiler Auslegeware zu Parkett - welche Mietsteigerung ist zulässig?