Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
mykavun hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe Wasserflecken sowohl in der Küche als auch im Bad, dann hab ich noch das Problem, dass ich nicht immer warmes Wasser zur Verfügung habe. Diese Situation habe ich vor 2 Monaten der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt. Diese hatte 3 wochen zeit diese Probleme zu beseitigen. Im Schreiben habe ich mit Mietminderung gedroht. Gleich nach erhalt des Schreibens hat mich die Firma angerufen, die sich darum kümmern wollte. Ein Mitarbeiter ist auch vorbeigekommen und sich das alles angeschaut. Leider ist bis heute nichts weiter geschehen und die von mir gesetzte Frist ist abgelaufen. Nun muss ich meine Miete zahlen, eben vermindert. Um wieviel Prozent darf ich in diesem Fall die Miete kürzen? Wird da die Kaltmiete gekürzt oder die Gesamtmiete?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe

lg

3 Kommentare zu „Mietminderung”

tfw 30.10.2009 09:07

Hallo!

in Fällen von Feuchtigkeitsschäden oder nicht zur Verfügung stehendem Warmwasser liegt ein erheblicher Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Ich denke dass ca. 5-10% Mietminderung angemessen sind. Sie sollten einmal nach vergleichbaren Entscheidungen im Internet suchen. Im Endeffekt ist es immer eine Einzelfallentscheidung eines GErichts wie viel angemessen ist. Im Übrigen können Sie auch einen Teil der Miete zurückhalten, um zusätzlich Druck auf den Vermieter auszuüben. ALlerdings nie mehr als den 3-5 fachen Betrag des Minderungsbetrages.

Gruß
tfw
--------------------------------------
Kostenloses Rechtsforum & Ratgeber - www.recht-gehabt.de

Berthelstal Experte! 30.10.2009 13:13

Zusatz: Mietminderung nur für die Kaltmiete. Nebenkosten sind Verbrauchskosten.

Stephanie84 30.10.2009 16:00

Hallo,
wegen Feuchtigkeitsschäden darf man um 20% die Miete kürzen.
Gruß Steffi

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.