tfw 30.10.2009 09:07
Hallo!
in Fällen von Feuchtigkeitsschäden oder nicht zur Verfügung stehendem Warmwasser liegt ein erheblicher Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Ich denke dass ca. 5-10% Mietminderung angemessen sind. Sie sollten einmal nach vergleichbaren Entscheidungen im Internet suchen. Im Endeffekt ist es immer eine Einzelfallentscheidung eines GErichts wie viel angemessen ist. Im Übrigen können Sie auch einen Teil der Miete zurückhalten, um zusätzlich Druck auf den Vermieter auszuüben. ALlerdings nie mehr als den 3-5 fachen Betrag des Minderungsbetrages.
Gruß
tfw
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Berthelstal 30.10.2009 13:13
Zusatz: Mietminderung nur für die Kaltmiete. Nebenkosten sind Verbrauchskosten.
Stephanie84 30.10.2009 16:00
Hallo,
wegen Feuchtigkeitsschäden darf man um 20% die Miete kürzen.
Gruß Steffi