Berthelstal 27.02.2011 18:29
Bladder 27.02.2011 19:26
Im Regelfall sind Guthaben aus NKA sofort auszahlbar. Hier sollte man etwas langsamer vorgehen, da ja zuerst eine Stellungnahme der Vermieterin abzuwarten wäre.
Eine Hochrechnung von Guthaben aus vergangenen Jahren führt nicht zu einem Anspruch. Hier ist der Vermieter auf seine gesetzliche Verpflichtung zur Abrechnung hinzuweisen und gegebenenfalls sollten diese Abrechnungen eingeklagt werden.