Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hatte am 3.3.07 Wohnungsübergabe. Dabei waren meine Frau und eine Bekannte als Zeugin. Der Vermieter hat die Zählerstände aufgenommen. Hatte allerdings keinen Durchschlag des Übergabeprotokolls dabei. Protokoll wurde vom Vermieter und von meiner Frau im Beisein unserer Bekannten unterschrieben. Der Vermieter wollte uns gestern gegen 17:00 Uhr die ensprechende Kopie aushändigen. Allerdings war er in der Zwischenzeit mit seiner Frau in der Wohnung. Dieser gefiel wohl nicht, wie die Wohnung renoviert wurde. Also verweigerten beide die Herausgabe unserer Kopie des Übergabeprotokolls. Weiterhin bestanden sie auf einer weitergehenden Renovierung der Wohnung, obwohl der Vermieter die Wohnung ja bereits am Vortag abgenommen hatte. Als wir auf der Herausgabe der Zählerstände bestanden haben, bekamen wir eine Kopie, allerdings hat der VM die Unterschriften auf der Kopie des Protokolls abgschnitten. Er besteht auf der Einschaltung einen Sachverständigen, der die Wohnung begutachten soll.
Frage: Muss ich mich auf die Einschaltung eines Sachverständigen einlassen? Die Wohnungsübergabe hat ja bereits stattgefunden.
Wie lange kann der Vm die Mietsicherheit zurückbehalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.