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Beschluss über Gartennutzung
Die bei einer Eigentümerversammlung anwesenden Miteigentümer beschlossen, dass bestimmte Gartenflächen, zur Alleinnutzung auf die Eigentümer übertragen werden sollen, die diese Bereiche zum Teil schon seit Jahren pflegen. Ein bei der Abstimmung nicht anwesender Eigentümer wandte gegen den Beschluss ein, er hätte nicht mehrheitlich gefasst werden dürfen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in dem angefochtenen Beschluss ebenfalls einen Verstoß gegen die gültige Teilungserklärung, die ein Sondernutzungsrecht an Gartenflächen ausdrücklich ausschloss. Die Zuweisung der Gartenflächen an einzelne Miteigentümer stellte daher eine Änderung der Teilungserklärung dar, die eines einstimmigen Beschlusses aller Wohnungseigentümer bedurft hätte. Der Beschluss war daher unwirksam.
Das Gericht zeigte gleichwohl einen Weg auf, wie die Gartenflächen doch den einzelnen Eigentümern zugewiesen werden könnten. Die Eigentümer müssten eine entsprechende Regelung in der Hausordnung treffen. Dies wäre durch einen Mehrheitsbeschluss möglich.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.07.2003
III Wx 133/03
RdW 2004, 127