Gast
du kannst:
in dem fall kann mann eigentlich nicht vom kündigung reden sondern
vom Aufhebungsvertrag
1. aufjeden fall insolvenz anmelden ( auch als privat person )
2. den vermieter irgendwie aus der fassung bringen so das er mit dir streitet. (kündigung wegen vertrauensbruch zwischen mieter vermieter möglich. weil es für den mieter nicht zumutbar ist vom vermieter gestört zuwerden) ebenso kannst du den mieter jeden tag besuchen klingeln und auf kündigung drängen das wird ihm mit der zeit auf die nerven gehen. rechtlich kann er sie nicht hindern ihn jeden tag ihn zu besuchen den er ist ja vermieter und steht somit mit ihnen im vertragsverhältnis.
3. die miete nicht mehr zahlen ! ( der vermieter kann fristlos kündigen aber muss nicht ) falls der vermieter nicht kündigt. immer noch die mietzahlung verweigern. und warten bis sich eine gerichtliche mahnung etc. zusammenbildet. meistens ist so die kündigung dann spätestens 6- 9 monaten erwirkt. mann muss aber die gesammtkosten miete der 6 monate zahlen und eventuel die gerichtskosten. man ist danach aus dem vertrag . (nachteil: man kommt negativ ins schufa) aber es rechnet sich im gegensatz zu 3,5 jahre miete zu zahlen. http://www.123recht http://www.123recht.net <!-- w -->