Der_Mario
Schreibt nochmal den Vermieter an, listet alle Mängel auf, fordert die Beseitigung dieser Mängel und (Wichtig) setzt eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel.
Weist darauf hin, dass Ihr nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholen werdet und die notwendigen Arbeiten dann auf Kosten des Vermieters erledigen lassen werdet.
Läuft die Frist ab, ohne dass sich etwas tut, setzt diese Drohung auch um.
Möglicherweise kannst Du auch zusätzlich zur Mietminderung einen Teil der Miete einbehalten (vorläufig, müsste im Gegensatz zur Mietminderung nach Beseitigung der Mängel aber gezahlt werden), um weiter Druck zu machen. Üblicherweise sieht die Rechtsprechung das 3 bis 5-fache der Mietminderung als angemessen an, jedoch niemals die gesamte Mietzahlung.
Auch wenn Du nicht dazu verpflichtet bist, solltest Du diese Möglichkeit in Deinem Schreiben ankündigen, wenn Du überlegst, davon Gebrauch zu machen.