Ghostraider
Erst einmal, besteht in dem Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel?
1) Verstopfung.
Ist es nachgewiesen das Sie die Verstopfung verursacht haben ? Wenn ja müssen Sie die Kosten tragen.
Wenn nein, soll die Vermieterin den Verursacher suchen und diesem die Rechnung zustellen oder wenn der nicht gefunden wird trägt Sie die Kosten.
2) Spülmaschine.
Wurde die Spülmaschine mit der gesamten Küche mitgemietet, wenn ja sind mit der Miete auch die Reparaturkosten beglichen.
Oder steht etwas im Mietvertrag über evtl anfallende Reparaturen der Elektrogeräte der Küche.
Wenn nichts davon im Mietvertrag steht gehen alle Kosten auf die Vermieterin.
Oder Sie machen es anders, stellen die defekte Spülmaschine in den Keller und kaufen eine neue die Sie bei Auszug mitnehmen und die alte wieder rein stellen. )
Gruß
ghost