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dasliebchen hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einem 6 Mietparteien Haus.Im Oktober 2007 war meine Spüle in der Küche verstopft.Das Wasser was ablaufen sollte-lief in die Spülmaschine rein.Ich versuchte erst mit allerhand Mittelchen die
Verstopfung selbst zu beseitigen.Dieses funktionierte aber nicht.Ich informierte die Vermieterin darüber,die dann meinte,das ich einen Klempner arrangieren kann den aber letztendlich selber zahlen muss,weil es ja ein Selbsverschulden ist,das die Rohre verstopfen.Das habe ich dann auch getan und bin locker flockig 76 € losgeworden.
Im Dezember ging dann die Spülmaschine kaputt.Ich denke,das das die Elektronik sein wird,weil die Sicherungen rausgeflogen sind und es in der ganzen Wohnung verschmorrt gerochen hat.Ich muss dazu sagen,das die Küchen im gesamten Haus an die 12 Jahre alt sind.
Die Vermieterin ist nicht bereit die Spülmaschine auf ihre Kosten instandzusetzen.Ich soll die Hälfte der Kosten selber tragen.
Meine Frage-Hat die gute Frau Recht?

1 Kommentar zu „Selber zahlen?”

Ghostraider Experte!

Erst einmal, besteht in dem Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel?

1) Verstopfung.
Ist es nachgewiesen das Sie die Verstopfung verursacht haben ? Wenn ja müssen Sie die Kosten tragen.
Wenn nein, soll die Vermieterin den Verursacher suchen und diesem die Rechnung zustellen oder wenn der nicht gefunden wird trägt Sie die Kosten.

2) Spülmaschine.

Wurde die Spülmaschine mit der gesamten Küche mitgemietet, wenn ja sind mit der Miete auch die Reparaturkosten beglichen.
Oder steht etwas im Mietvertrag über evtl anfallende Reparaturen der Elektrogeräte der Küche.

Wenn nichts davon im Mietvertrag steht gehen alle Kosten auf die Vermieterin.

Oder Sie machen es anders, stellen die defekte Spülmaschine in den Keller und kaufen eine neue die Sie bei Auszug mitnehmen und die alte wieder rein stellen. :-) )

Gruß
ghost

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