fin
Sie können im Moment weder die Miete mindern, noch evtl. Kosten für Handwerker von der Miete abziehen. Die korrekte Vorgehensweise wäre nochmals die Vermieterin informieren (so lange bis Sie sie erreichen) und dazu noch schriftlich ! Es muss also erst einmal eine Mängelanzeige Ihrerseits vorliegen und der Vermieterin muss Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben.
Wenn Sie generell Probleme mit Gas haben mit Angst, dann besser für die Zukunft eine Wohnung mit anderer Heizmöglichkeit suchen.
julias
Vermieterin weiß, dass Heizungen kaputt sind, und weigert sich, weil sie erst diesen Herbst einen Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, mit der sie dann neue Heizungen evtl. zahlen würde. Wahrscheinlich macht sie das dann nächstes Jahr...
Und zum letzten Tipp:
<!-- s:? --><!-- s:? -->
Pro Ausgabe sind 2 Wohnungen in der Zeitung ausgeschrieben, die Auswahlmöglichkeit also begrenzt...
Susanne
Der Antwort von fin möchte ich hier nicht zustimmen. Der Gesetzgeber macht bei den derzeitigen Aussentemperaturen diesbezüglich ganz bestimmt Ausnahmen. An den Weg der schriftlichen Mängelanzeige braucht sich ein frierender Mieter ganz bestimmt nicht zu halten, das wäre eine Gesundheitsgefährdung.
Allerdings sollte doch ein Brief, besser als Einwurfeinschreiben, an den VM geschickt werden mit den Infos über die defekte Heizung und erwähnen, dass man am (Datum) um (Uhrzeit) telefonisch informiert hat ohne Rückmeldung. Gleichzeitig sollte auch erwähnt werden, dass das Problem mit der Heizung der VM schon länger bekannt ist. Info, dass man nun zur Selbsthilfe greift, einen Fachbetrieb beauftragt und die Kosten von der Miete abzieht, falls die VM die Rechnung nicht begleicht. Dies darf der Mieter nach § 536a Abs. 2 Satz 2 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html[/url:fcb54]