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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
vorgestern abend habe ich verucht, meinen Gasofen anzumachen.
(Das Ding ist uralt, gab auch schon öfter Probleme beim zünden und gab auch nicht so richtig warm. Hab in der Wohnung drei von diesen Dingern, davon sind zwei defekt...und's Wasser in der Dusche wird auch nicht richtig warm)
Nun hat's vorgestern nicht gezündet, Gas ist zwar geströmt. Plötzlich gab's nen Knall, wie ne kleine Verpuffung in dem Ofen drin. ich hab natürlich vor Schreck den Zündknopf losgelassen und trau mich seitdem auch nicht mehr, den Ofen anzumachen. Die Wohnung hat ne Viertelstunde (3 geöffnete Fenster) ziemlich nach Verbranntem gestunken.
Hab versucht meine Vermieterin zu erreichen, nur ihr Freund war da und meinte, sie würde mich dann zurückrufen, wenn sie wieder zuhause sei. Bis jetzt aber war NICHTS!
Was nun, kann ich die Miete wegen Heizungsausfall kürzen, auch wenn ich nicht weiß, ob das Ding nun auch kaputt ist, sondern mich nur nicht trau, wieder anzumachen, weil ich nicht in die Luft fliegen will? Und selber nen Handwerker rufen? Da war mal einer da, der hat mir aber, als ich damals gesagt hab, dass es in der Wohnung oft nach Gas riechen würde, gemeint, es sei ja alles in Ordnung, der Typ ist auch richtig unfreundlich. Und wenn ich ihn selber ruf, muss ich ihn halt auch bezahlen und erst dann von meiner VM das Geld einfordern. Oderkönnte man das auch von der Miete dann abziehen, ohne dass es hinterher im Fall der Fälle vom Richter eins auf den Deckel gibt?
Hoffe, ihr wisst ne Antwort
Viele Grüße
Julia
Stichwörter: verpuffung + funktioniert + heizung + hilfe + keine

3 Kommentare zu „Hilfe: Keine Heizung funktioniert mehr, Verpuffung beim anma”

fin Experte!

Sie können im Moment weder die Miete mindern, noch evtl. Kosten für Handwerker von der Miete abziehen. Die korrekte Vorgehensweise wäre nochmals die Vermieterin informieren (so lange bis Sie sie erreichen) und dazu noch schriftlich ! Es muss also erst einmal eine Mängelanzeige Ihrerseits vorliegen und der Vermieterin muss Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben.
Wenn Sie generell Probleme mit Gas haben mit Angst, dann besser für die Zukunft eine Wohnung mit anderer Heizmöglichkeit suchen.

julias

Vermieterin weiß, dass Heizungen kaputt sind, und weigert sich, weil sie erst diesen Herbst einen Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, mit der sie dann neue Heizungen evtl. zahlen würde. Wahrscheinlich macht sie das dann nächstes Jahr...

Und zum letzten Tipp:
<!-- s:? --><!-- s:? -->
Pro Ausgabe sind 2 Wohnungen in der Zeitung ausgeschrieben, die Auswahlmöglichkeit also begrenzt...

Susanne Experte!

Der Antwort von fin möchte ich hier nicht zustimmen. Der Gesetzgeber macht bei den derzeitigen Aussentemperaturen diesbezüglich ganz bestimmt Ausnahmen. An den Weg der schriftlichen Mängelanzeige braucht sich ein frierender Mieter ganz bestimmt nicht zu halten, das wäre eine Gesundheitsgefährdung.
Allerdings sollte doch ein Brief, besser als Einwurfeinschreiben, an den VM geschickt werden mit den Infos über die defekte Heizung und erwähnen, dass man am (Datum) um (Uhrzeit) telefonisch informiert hat ohne Rückmeldung. Gleichzeitig sollte auch erwähnt werden, dass das Problem mit der Heizung der VM schon länger bekannt ist. Info, dass man nun zur Selbsthilfe greift, einen Fachbetrieb beauftragt und die Kosten von der Miete abzieht, falls die VM die Rechnung nicht begleicht. Dies darf der Mieter nach § 536a Abs. 2 Satz 2 BGB:

http&#58;//dejure&#46;org/gesetze/BGB/536a&#46;html[/url:fcb54]

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