Susanne
Weder Mieter noch Vermieter bestimmen, ob die Wohnlage gehoben ist oder nicht. Erkundige Dich beim Wohnungsamt in welcher Wohnlage sich Deine Wohnung befindet.
keine gehobene Wohnlage: dann hast Du ja trotz Klage nichts zu befürchten, das mit der Teilzustimmung solltest Du natürlich angeben
gehobene Wohnlage: den korrekten Mietzins zahlen, dann hat der VM auch keinen Grund zur Klage
Der_Mario
Kleine Ergänzung zu Susanne:
Laut Mieterschutzbund ist eine gehobene Wohnlage dann anzunehmen, wenn mindestens vier der folgenden Kriterien erfüllt sind:
* aufgelockerte Bebauung (überwiegend freistehende Häuser mit maximal 3-1/2 Geschossen),
* gute Versorgung mit Grün- und Erholungsflächen in der Nähe der Wohnung (Parkanlagen, Sport- und Spielplätze, Kleingartenanlagen, Friedhöfe usw.),
* gute Anbindung an das Fernstraßennetz und den öffentlichen Nahverkehr,
* gute öffentliche und private Infrastruktur in der Nähe der Wohnung (Geschäfte, Schulen/Kindergärten, Ärzte/Krankenhäuser, Kirchen, Post, Banken, Behörden usw.),
* keine oder geringe Belastung des Wohnumfeldes durch Lärm, Staub oder Gerüche.
tregmo
Weder Mieter noch Vermieter bestimmen, ob die Wohnlage gehoben ist oder nicht. Erkundige Dich beim Wohnungsamt in welcher Wohnlage sich Deine Wohnung befindet.
[/quote:ccf46]
Das ist zwar in manchen Städten wie z. B. in Berlin so, aber hier geht es um eine Wohnung in Bochum, und da muss man die Einordnung der Wohnlage Anhand bestimmter Kriterien selbst vornehmen und sich mit dem Vermieter drüber streiten.
Hier der Link zum Bochumer Mietspiegel:
<!-- m --> http://www.bochum.de/bauverwaltung/spiegel2006.pdf">http://www.bochum.de/bauverwaltung/spiegel2006.pdf <!-- m -->
Zur Wohnlage siehe Punkt 5 auf Seite 4.
Gruß
tregmo
tregmo
Kleine Ergänzung zu Susanne:
Laut Mieterschutzbund ist eine gehobene Wohnlage dann anzunehmen, wenn mindestens vier der folgenden Kriterien erfüllt sind:
* aufgelockerte Bebauung (überwiegend freistehende Häuser mit maximal 3-1/2 Geschossen),
* gute Versorgung mit Grün- und Erholungsflächen in der Nähe der Wohnung (Parkanlagen, Sport- und Spielplätze, Kleingartenanlagen, Friedhöfe usw.),
* gute Anbindung an das Fernstraßennetz und den öffentlichen Nahverkehr,
* gute öffentliche und private Infrastruktur in der Nähe der Wohnung (Geschäfte, Schulen/Kindergärten, Ärzte/Krankenhäuser, Kirchen, Post, Banken, Behörden usw.),
* keine oder geringe Belastung des Wohnumfeldes durch Lärm, Staub oder Gerüche.[/quote:47653]
Ja, das sind genau die Kriterien, die im Bochumer Mietspiegel vorkommen. Und man sieht, dass man über die interpretation dieser Punkte trefflich (auch vor Gericht) streiten kann. Aber die Mietspiegel sind - soviel ich weiß - von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Also offiziell ist in Bochum die Wohlage der einzelnen Wohnungen nicht festgelegt. Schön wäre es.
Gruß
tregmo
Susanne
Obwohl Köln auch einen Mietspiegel hat, ist die Klassifizierung der Wohnlage festgelegt (ggf. nach Bebauungsplan?)
Hast Du mal beim Wohnungsamt nachgefragt?
tregmo
Hast Du mal beim Wohnungsamt nachgefragt?[/quote:c1110]
Ja, habe ich. Die Wohnlageneinordnung ist nicht festgelegt.
Gruß
tregmo