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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen, ich weiß nicht mehr weiter !

Vorgestern hab ich meine Nebenkostenabr.2006 bekommen. Obwohl ich eine Vorauszahlung von 1350,00 € geleistet hab, muss ich trotzdem 282,41 € Nachzahlen. Meiner Meinung nach haben wir unfaire Verteilungsschlüssel!
1. ich wohne allein in einer 54,13 m^ Wohnung
2. bei uns im haus sind 4 Parteien, davon 2 4-Zimmer(a`3-4 Pers.) Wohnungen und 2 2-Zimmer (a`1 Pers.)
3. im Erdgeschoss haben wir Schlecker und ein Fahrradgeschäft

In meiner Abrechnung sind
Hausnebenkosten : 1136,12 € ( inkl. Gebäude-/ Haftpflicht-/ Glasversicherung, div. Müll, Warm-/ Kaltwasser, Entsorgung etc.)
zu den Hausnebenkosten zählen auch (was mich stört) Hausreinigung 227,75 € (Verteilung nach Wohneinheiten) und Hausmeister / Gärtner 334,94 € (Verteilung nach Miteigentümeranteilen) ....ich hab ausgerechnet das sind fast 50 % von Hausnebenkosten !!!
zuzüg. Wärmekosten : 496,29 €
= Gesamt : 1632,41 €

Ich finde das ich und meine Nachbarin in dem Fall unfair behandelt werden!
Kann man da was machen !?!?
Kann man die Verteilungsschlüssel ändern oder ist es überhaupt änderbar ?!

Mein Vermieter findet, JETZT erst das es wirklich nicht ganz i.O. ist... doch für Abr. 2006 kann er nix mehr machen, ist es richtig so ?! ...muss ich Nachzahlen ????
Jetzt wollte er mir auch entgegenkommen und mir sogar eine 1 Mon. Kündigungsfrist geben, falls ich verschwinden möchte und es mir zu teuer ist...


Ich hoffe ich bekomme eine schnelle Antwort !!

Danke

LG
Natascha
Stichwörter: verteilsch + zahl + allein + fam + hilfe

1 Kommentar zu „HILFE !!!! bin allein und zahl wie für eine Fam. Verteil.sch”

BK-Mann Experte!

Hallo

die Abrechnung an sich ist ok. Und wenn alle Werte in der Abrechnung richtig[/b:43595] eingesetzt wurden, muss natürlich nachgezahlt werden.

Wichtig ist zu prüfen, ob das Gewerbe im Erdgeschoss beachtet wurde, und ob Vorwegabzüge gemacht werden mussten. Hier sind besonders anzuprechen Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhr. Wenn ein Vorwegabzug stattgefunden hat, muss dies auf der Abrechnung zu finden sein. Bei der Grundsteuer z.B. ist wichtig, ob der Mieter einen Vorteil dadurch haben kann, wenn es sich überwiegend um gewerbliche Nutzung im Objekt handelt. Und bei der Versicherung ist zu beachten, ob hier ein Risikoanteil für Gewerbeeinheiten mitberechnet wurde, der zufällig ( <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: --> )auf die Mieter mit abgewältzt worden ist.
Eine weitere wichtige Frage: Haben die Gewerbeeinheiten eigene Zwischenzähler für Wasser und Strom? Prüfen!!!!

Folgendes: Die Verteilung nach Miteigentumsanteile ist dann nur billigend anzusehen, wenn sich keine wesentlichen Unterschiede gegenüber anderen Verteilungsmaßstäbe ergeben, oder wenn der Mieter bei Vertragsabschluss auf die Umständen erhöhter Kostenbelastung hingewiesen wurde (Michael J. Schmidt - Handbuch der Mietnebenkosten; 9 Auflage RDN 415 8)

Zur Änderung der Abrechnungsmaßstäbe nur etwas kurzes grundsätzliches, weil das ganze Thema den Rahmen hier sprengen würde:

Vertragliche Änderung[/b:43595]
(Michael J. Schmidt - Handbuch der Mietnebenkosten; 9 Auflage RDN 4094)

Entsprechend dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können einmal festgelegte Umlegungsmaßstäbe durch Vereinbarung der Parteien geändert werden. Theoretisch ist ein solcher Vertrag auch zwischen dem Vermieter und einer einzelnen Mietpartei möglich. Praktisch ist aber die Zustimmung aller betroffenen Mieter erforderlich, da ansonsten Unstimmigkeiten innerhalb der Abrechnungseinheit auftreten. Ein Angebot des Vermieters zu einer Änderung steht deshalb unter der stillschweigenden Bedingung, dass ein Einvernehmen mit allen Mietern erzielt wird (AG Köln WuM 1998,692).

Gruß

BK-Mann

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