BK-Mann
Hallo
die Abrechnung an sich ist ok. Und wenn alle Werte in der Abrechnung richtig[/b:43595] eingesetzt wurden, muss natürlich nachgezahlt werden.
Wichtig ist zu prüfen, ob das Gewerbe im Erdgeschoss beachtet wurde, und ob Vorwegabzüge gemacht werden mussten. Hier sind besonders anzuprechen Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhr. Wenn ein Vorwegabzug stattgefunden hat, muss dies auf der Abrechnung zu finden sein. Bei der Grundsteuer z.B. ist wichtig, ob der Mieter einen Vorteil dadurch haben kann, wenn es sich überwiegend um gewerbliche Nutzung im Objekt handelt. Und bei der Versicherung ist zu beachten, ob hier ein Risikoanteil für Gewerbeeinheiten mitberechnet wurde, der zufällig ( <!-- s --><!-- s --> )auf die Mieter mit abgewältzt worden ist.
Eine weitere wichtige Frage: Haben die Gewerbeeinheiten eigene Zwischenzähler für Wasser und Strom? Prüfen!!!!
Folgendes: Die Verteilung nach Miteigentumsanteile ist dann nur billigend anzusehen, wenn sich keine wesentlichen Unterschiede gegenüber anderen Verteilungsmaßstäbe ergeben, oder wenn der Mieter bei Vertragsabschluss auf die Umständen erhöhter Kostenbelastung hingewiesen wurde (Michael J. Schmidt - Handbuch der Mietnebenkosten; 9 Auflage RDN 415
Zur Änderung der Abrechnungsmaßstäbe nur etwas kurzes grundsätzliches, weil das ganze Thema den Rahmen hier sprengen würde:
Vertragliche Änderung[/b:43595]
(Michael J. Schmidt - Handbuch der Mietnebenkosten; 9 Auflage RDN 4094)
Entsprechend dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können einmal festgelegte Umlegungsmaßstäbe durch Vereinbarung der Parteien geändert werden. Theoretisch ist ein solcher Vertrag auch zwischen dem Vermieter und einer einzelnen Mietpartei möglich. Praktisch ist aber die Zustimmung aller betroffenen Mieter erforderlich, da ansonsten Unstimmigkeiten innerhalb der Abrechnungseinheit auftreten. Ein Angebot des Vermieters zu einer Änderung steht deshalb unter der stillschweigenden Bedingung, dass ein Einvernehmen mit allen Mietern erzielt wird (AG Köln WuM 1998,692).
Gruß
BK-Mann