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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten nach Grundstücksveräußerung

Bei Bauarbeiten wurde infolge Fahrlässigkeit des Bauunternehmers das Gebäude eines Nachbargrundstücks beschädigt. Noch bevor der Grundstückseigentümer gegen den Bauunternehmer (gerichtlich) Schadensersatzansprüche geltend machen konnte, veräußerte er das Grundstück weiter. Infolge des Grundstücksverkaufs war er nicht mehr berechtigt, seine Ansprüche weiterzuverfolgen. Nach bisheriger Rechtsprechung war mit der Veräußerung die Forderung erloschen und konnte auch vom Erwerber nicht beansprucht werden.

Der Bundesgerichtshof rückte nunmehr von dieser Rechtsprechung ab. Tritt der bisherige Eigentümer vor dem Verkauf des Grundstücks seine Ansprüche auf Wiederherstellung des beschädigten Grundstücks ausdrücklich auf den Käufer ab, kann dieser die Ansprüche gegen den Dritten weiterverfolgen. Allein der Umstand des Eigentumswechsels lässt nach Auffassung der Karlsruher Richter das Interesse des Erwerbers auf Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der gekauften Sache gegenüber einem Dritten nicht entfallen.

Urteil des BGH vom 04.05.2001
V ZR 435/99
RdW 2001, 497

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