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Der Vermieter ist verpflichtet, die in der Wohnung installierte defekte Heiztherme in geeigneten Zustand zu versetzen oder zu ersetzen. Die Kosten einer vom Mieter beauftragten, fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung hat er dem Mieter nicht zu ersetzen.
AG Osnabrück vom 18.03.2004, AZ: 6 C 360/03 (WM 2005, S. 4 8)
siehe auch: § 535 BGB , § 536a BGB

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Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen im Gebäude, die vom Zähler zu den Gasetagenheizungen in den Mietwohnungen führen, sind umlagefähige Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 II. BV.
AG Bad Wildungen vom 20.06.2003, AZ: C 66/03 (WM 2004, S. 669)
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


1. Besteht für den im Mietobjekt befindlichen Aufzug ein Vollwartungsvertrag, in dessen Rahmen neben Wartungsarbeiten auch Reparaturen erbracht werden, können die Kosten des Vollwartungsvertrages nicht in voller Höhe als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Für den Instandsetzungsanteil ist ein Abzug erforderlich, der mangels gegenteiliger Angaben mit 40-50 % der Gesamtkosten geschätzt werden kann.

2. Der in der Vergütung des Vollwartungsvertrages enthaltene Anteil für die Be-hebung von Ausfällen, die durch den täglichen Gebrauch der Anlage entstehen und ohne Ersatzteile bzw. mit kleineren Ersatzteilen behoben werden können, gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern bezieht sich auf die Instandsetzungsarbeiten am Aufzug (entgegen LG Berlin, GE 1987, 827)

3. Die Kosten für die Beseitigung einer Betriebsstörung gehören nur dann zu den Betriebskosten, wenn durch Wartungsarbeiten ohne Mehraufwand zugleich der Betrieb der Anlage wieder hergestellt werden kann. Wird der Wartungsturnus übermäßig verkürzt, kann das Wirtschaftlichkeitsverbot verletzt sein.

LG Duisburg vom 02.03.2004, AZ: 13 S 265/04 (WM 2004, S. 717)
siehe auch: § 2 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Kosten der Gartenpflege als umlagefähige Betriebskosten entstehen nicht für nicht periodische Maßnahmen zur Unterhaltung einer Gartenfläche (hier: Baumschnitt nach zwölf Jahren).
LG Tübingen vom 18.10.2004, AZ: 1 S 29/04 (WM 2004, S. 669)
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 2 BetrKostUV , § 4 MHG , § 535 BGB , § 536 BGB , § 556BGB

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Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Die Kosten für die Miete von Abfallbehältnissen sind nicht als Betriebskosten umlagefähig.
(LG Neuruppin, Urteil vom 23.01.2003 - 4 S 241/02) WM 2003, 153
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 8 - Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr


Die im Formularmietvertrag vereinbarte Umlagefähigkeit der wohnungsanteiligen Aufzugskosten des Gebäudes ist auch wirksam, wenn der Mieter die Erdgeschosswohnung einer Wohnungseigentumsanlage angemietet hat.

(LG Augsburg , Urteil vom 21.01.2003 - 4 S 3689/02) WM 2003 S. 270
siehe auch: § 4 MHG

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Verrichtet der Hausmeister in erheblichem Umfange Arbeiten, deren Kosten nicht umlagefähig sind, kann der Mieter die in der Betriebskostenabrechnung angesetzten Hausmeisterkosten entsprechend kürzen. Übt der Hausmeister zu einem erheblichen Anteil seiner Tätigkeit Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus, so sind die auf diese Tätigkeit entfallenden Kosten nicht umlagefähig.

(AG Hamburg, Urteil vom 20.08.2002 - 43 B C 432/01) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 39
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Zu den Betriebskosten der Gartenpflege gehören auch die Kosten der Beseitigung durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse abgängiger Bäume. Gleiches gilt für das Entfernen von Bäumen, die so groß geworden sind, dass sie die Licht- und Luftzufuhr zu dem vermieteten Objekt in erheblichem Maße beeinträchtigen.
Hinweis: altes Recht
(AG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2002 - 33 C 6544/02) WM 2002, 498
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Zu den Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage im Sinne von § 7, Abs. 3 Heizkostenverordnung zählen die Kosten die Wartung der Heizungsanlage einschließlich der Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten, wie der Austausch von verschleißanfälligen Kleinteilen (z. B. Dichtungen, Filter, Düsen) nicht aber die Kosten der Reparatur einer defekten Heizungspumpe.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2002 - 10 U 94/99) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 40
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


Die Umstellung des Heizungsbetriebes der Zentralheizung des Mietwohngebäudes auf Wärmecontracting berechtigt den Vermieter nicht, die kalkulatorischen Kosten für die Instandsetzung, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage mit dem Wärmepreis auf den Mieter umzulegen.
Hinweis: altes Recht
(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2002 - 33 C 51/02 - 76) WM 2002, 375
siehe auch: § 7 HeizkostenV , § 259 BGB , § 535 BGB , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


Kosten des Hausmeisters, mit denen er belastet wird, kann der Vermieter dem Mieter nur berechnen, wenn sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprochen haben. Insoweit ist der Vermieter auch bei vertraglich vereinbarter Umlagefähigkeit darlegungspflichtig.
Hinweis: altes Recht
(AG Düren, Urteil vom 05.06.2002 - 47 C 36/02) WM 2003, 153
siehe auch: § 535 BGB , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Mieter von im Erdgeschoss liegenden Sozialwohnungen dürfen nicht an den Aufzugskosten im Rahmen der Betriebskostenabwälzung beteiligt werden, sofern ein objektiver Vorteil durch die Nutzung der Aufzugsanlage nicht erkennbar ist. Dies gilt auch dann, wenn mietvertraglich die Beteiligung der Mieter an den Aufzugskosten vereinbart ist.
(LG Berlin, Urteil vom 30.05.2002 - 67 S 418/01) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 36
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Zur Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung.
Hinweis: altes Recht
(OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - 4 U 145/99) WM 2003 S. 268
siehe auch: § 535 BGB , § 26 II. BV , § 549 BGB

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Überwachung und Notrufbereitschaft über Standleitung sind Betriebskosten des maschinellen Personenaufzuges.

LG Gera, Urteil vom 31.01.2001 - 1 S 185/00) WM 2001, 615
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Geringfügige Verwaltungstätigkeiten der Hausmeisterfirma, die in der Abrechnung allenfalls Pfennigbeträge ausmachen, hindern nicht die Nachzahlungsforderungen aus der Betriebskostenabrechnung.
(LG Gera, Urteil vom 31.01.2001 - 1 S 185/00) WM 2001, 615.
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Kosten einer gezielten Ungezieferbekämpfung im Mietobjekt hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen
(LG München, Urt. v. 5.12.2000 - 20 S 19147/00) WM 2001, 245
siehe auch: § 4 MHG , § 536 BGB , § 547 BGB

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Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Eine Klausel, die den Mieter auf seine Kosten zur jährlichen Wartung der Therme verpflichtet, ohne eine Kostenobergrenze vorzugeben, ist entgegen BGH WM 1991, 381 wirksam.
(AG Siegburg, Urt. v. 30.11.2000 - 4 C 746/99) WM 2001, 245.
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Bei den Kosten der Wasserversorgung und der Müllabfuhr kann durchaus von dem Grundsatz abgewichen werden, dass der Vermieter die auf leer stehenden Wohnraum entfallenden Kosten selbst zu tragen hat. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Kosten wohnungs- bzw. personenbezogen angesetzt werden.
(AG Zwickau, Urteil vom 20.10.2000 - 2 C 264/00) Die Heizkostenabrechnung 2002, 31
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 2 - Die Kosten der Wasserversorgung


Kosten des Notdienstsystems der Aufzugsanlage sind umlagefähige Betriebskosten
(AG Frankfurt am Main - Höchst, Urteil vom 14.7.2000 - 301 C 7149/00) WM 2001, 615
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Überschreiten die Hausmeisterkosten des Gebäudes die im örtlichen Mietspiegel ausgewiesenen Kosten ohne plausible Erklärung um nahezu das Dreifache, ist von einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot auszugehen.
(AG Frankfurt am Main - Höchst, Urteil vom 14.07.2000 - 301 C 7149/00) WM 2001, 615.
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Kosten der Leihung von Tuja-Pflanzen zur Verschönerung eines Hauses anlässlich einer Modepräsentation sind nicht als Kosten der Gartenpflege auf den Mieter umlegbar.

(OLG Düsseldorf, Urteil 08.06.2000 - 10 U 94/99) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 40
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Rückwirkend festgesetzte Grundsteuer kann der Vermieter nur im Rahmen des § 4 Abs. 3 Satz 2 MHG als Betriebskosten geltend machen
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.05.2000 - 2/11 S 409/99) WM 2000, 423
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 1 - Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks


Zu den Kosten des Betriebs maschineller Wascheinrichtungen rechnen nicht die Verwaltungskosten, die bei Umrechnung und Abrechnung der Betriebskosten dem Vermieter entstehen.
(AG Mülheim/Ruhr, Urteil vom 30.03.2000 - 10 C 303/99) WM 2000, 424
siehe auch: § 25 NMV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Enthält der Mietvertrag keine anderslautende Regelung, so ist der gewerbliche Vermieter nach §§ 315, 316 BGB berechtigt, den Jahresgesamtbetrag der als umlagefähig vereinbarten Kosten der Strassenreinigung/des Winterdienstes für ein Geschäftshaus mit Ladenpassage auf der Basis des Flächenmaßstabs nach Mietetagen zeitanteilig auf den Mieter umzulegen, auch wenn dessen Mietzeit erst am 18 Juni begonnen hat.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2000, 10 W 1/00) NZM 2001, 383
siehe auch: § 315 BGB , § 316 BGB

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 8 - Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr


Verwendet der Vermieter Nebenzähler zur Feststellung des Wasserverbrauchs in den Wohnungen des Gebäudes, so ist grundsätzlich die dort abgelesene Wassermenge zu den Kosten der Lieferung durch das Versorgungsunternehmen ggf. einschließlich der Entwässerungskosten in die Betriebskostenabrechnung einzustellen.
(AG Ibbenbüren, Urteil vom 14.01.2000 - 3 C 374/99) WM 00,83
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 2 - Die Kosten der Wasserversorgung


Der Vermieter kann einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen den Zahlungsanspruch des Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen.
(LG Berlin, Urt. v. 26.11.1999, 63 S 245/99) MieterMagazin 2000, 472

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Die Kosten eines Notstromaggregats sind als Kosten der Stromversorgung umlagefähig.

(AG Koblenz, Urteil vom 02.10.1999 - 15 C 1198/99) HKA 2000, 16
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Auch die Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten, die auf eine Münzwascheinrichtung innerhalb einer preisgebundenen Wohnanlage entfallen, sind vorweg zu erfassen.
(LG Berlin, Urteil vom 15.06.1999 - 64 S 510/9 8) ZMR 2000, 532
siehe auch: § 6 NMV , § 11 II. BV , § 21 NMV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 2 - Die Kosten der Wasserversorgung


Der Vermieter kann auch die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation des vermieteten Grundstücks an die Wohnungsmieter weitergeben, wenn er jeweils den Auftrag dafür den Wasserwerken erteilt.
(LG Berlin, Urteil vom 15.06.1999 - 64 S 510/9 8) ZMR 2000, 532
siehe auch: § 6 NMV , § 11 II. BV , § 21 NMV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Zur Belastung des gewerblichen Mieters mit Kontoführungsgebühren, mit Wartungskosten des Aufzugs, mit Austausch von Wärmemessgeräten, mit verhältnismäßig hohen Kosten der Wärmeverbrauchserfassung und mit erhöhter Grundsteuer nach Umgestaltung des Grundbesitzes.
(AG Freiburg, Urt. v. 11.06.1999 - 51 C 4925/9 8) Gewerbemiete und Teileigentum 2002, 18
siehe auch: § 5 AGBG , § 7 HeizkostenV , § 535 BGB , § 537 BGB , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


1. Auch im Bereich der Gewerberaummiete sind unter den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung die Aufwendungen zu verstehen, die der Vermieter für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden sowie für die Glas- und Haftpflichtversicherung hinsichtlich des Gebäudes trägt.

2. Hat der Mieter diese Versicherungskosten nach dem Mietvertrag teilweise zu tragen, so muss der Vermieter den auf den Mieter entfallenden Anteil bei der Nebenkostenabrechnung auch dann nachvollziehbar erläutern, wenn er eine kostengünstige Sammelversicherung zu einer einheitlichen Prämie abgeschlossen hat.
(OLG Brandenburg, Urteil vom 28.04.1999 - 3 U 232/9 8) HKA 2000, 22

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Hausmeisterkosten, deren ortsübliche Höhe das Gericht schätzt, können wegen Vandalismuserscheinungen in der Wirtschaftseinheit über dem Lohnniveau für normale Häuser liegen.
(AG Köln, Urteil vom 27.04.1999 - 201 C 18/99) WM 2000, 680
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Zur Abgrenzung der umlagefähigen Hausmeisterkosten von den nicht umlagefähigen Kosten für Verwaltungsleistungen des Hausmeisters darf der Vermieter konkrete Erfahrungswerte heranziehen. Tagesrapporte des Hausmeisters als Nachweis für einzelne Tätigkeiten niederzulegen, kann nach den Umständen unzumutbar sein.
(AG Ulm, Urteil vom 04.03.1999 - 2 C 3102/9 8) WM 99, 402 f.
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Kosten der Gartenpflege der Gemeinschaftsflächen sind umlagefähig, wenn dem Mieter die Gartennutzung nicht verwehrt ist.

(LG Wuppertal, Urteil vom 02.03.1999 - 16 S 280/9 8) WM 99, 342 f.
siehe auch: § 4 MHG , § 16 WEG , § 28 WEG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege




Als Hausmeisterkosten für ein Objektbetreuungsunternehmen sind Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie Kosten für Werkzeuge, Geräte und Reparaturmaterial in der Betriebskostenabrechnung ebensowenig anzusetzen wie Kosten außerhalb einer sparsamen Wirtschaftsführung. Ortsübliche Hausmeisterkosten übersteigen keinesfalls den Betrag von 1,00 DM pro m2 Wohnfläche (hier: Landgerichtsbezirk Wuppertal).

(LG Wuppertal, Urteil vom 02.03.1999 - 16 S 280/9 8) WM 99, 342 f.
siehe auch: § 4 MHG , § 16 WEG , § 28 WEG , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Bei gemischt genutzten Grundstücken muss die Abrechnung der Grundsteuer nach den für den Grundsteuermessbetrag maßgeblichen Jahresrohmietzinsen berechnet und verteilt werden.
(AG Köln, Urteil vom 26.01.1999 - 210 C 432/9 8) WM 99, 524 f.
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 1 - Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks


Die dem Vermieter entstandenen Kosten der Gartenpflege sind nur insoweit als Betriebskosten gemäß Mietvertrag umlagefähig, als sie erforderliche Arbeiten zu üblichen Preisen betreffen.
(AG Münster, Urteil vom 02.12.1998 - 48 C 637/97) WM 2000, 197
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall Hausmeisterkosten aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen umlagefähig sind, unterliegt die Entscheidung des Vermieters, einen Hausmeister zu beauftragen, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Das LG Köln hat insoweit durch Urteil vom 04.04.1995 - 12 S 315/94 - (ZMR, Heft 9/1995, S. XII Nr. 22) ausgeführt, dass auch bei mietvertraglich vereinbarter Umlagefähigkeit die durch eine erstmalige Beauftragung entstandenen Hausmeisterkosten dann nicht auf den Mieter abgewälzt werden können, wenn der Vermieter nicht die Erforderlichkeit dieser Kosten näher dargelegt hat; da nur die Kosten angesetzt werden dürfen, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung gerechtfertigt sind, bedarf die erstmalige Beauftragung einer Hausmeisterfirma einer besonderen Begründung.
(AG Köln, Urteil vom 28.10.1998 - 219 C 280/9 8) WM 99, 237
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Kosten für Hausmeisterdienste und technische Leistungen eines Gebäudedienstleisters kann der Vermieter in die Betriebskostenabrechnung einstellen, soweit sein Vertrag mit dem Dienstleister dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht.

(AG Köln, Urteil vom 02.09.1998 - 213 C 582/96) WM 99, 466 f.
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Bezüglich der beanstandeten Kosten für den Hausmeister war davon auszugehen, dass die angesetzten Kosten in Höhe von 708,88.DM, was einem monatlichen Quadratmeterpreis von 0,90.DM entspricht, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit widerspricht. Es fehlt im übrigen jeder Vortrag, dass die Höhe des geltend gemachten Betrages im vorliegenden Fall durch besondere Aufgaben des Hauswartes bedingt ist. Im Gegenteil wurden die Kosten für Hausreinigung und Gartenpflege gesondert umgelegt. Folglich konnten die Kläger den Restbetrag nicht verlangen, so dass die Klage insgesamt abzuweisen war.
(AG Köln, Urteil vom 04.08.1998 - 212 C 76/9 8) WM 99, 235 f
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Nebenkostenabrechnung enthält Reinigungskosten, die mit 941,24 DM zu Lasten der Beklagten gehen sollen. Wenn der Kläger diese Summe zahlt, hat er nicht wirtschaftlich gehandelt; unwirtschaftliche Kosten sind nicht auf die Mieter abwälzbar.

Gerade im Hinblick auf die Ausführungen der Beklagten, die Reinigung würde wöchentlich lediglich 30 Minuten in Anspruch nehmen, reicht der Beweisantritt durch Sachverständigengutachten nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit der Kosten darzulegen. Der Kläger hätte seine hohen Ausgaben spezifiziert rechtfertigen müssen.

(AG Köln, Urteil vom 21.04.1998 - 210 C 88/9 8) WM 99, 237
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Eine Aufteilung der Hausmeisterkosten auf andere Kostengruppen geht zu Lasten der Klarheit und Überprüfbarkeit der Abrechnung. Kommen für die Arbeitsleistungen mehrere Betriebskostenarten in Betracht, so dürfen sie nur bei den Kosten für den Hauswart angesetzt werden.
(AG Hamburg, Urteil vom 06.04.1998 - 43 a C 288/1997) WM 98,627
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Ist die Umlage von Sachversicherungskosten im Mietvertrag vereinbart, rechnet hierzu auch die Hausbock- und Schwammversicherung, die nach ihrem Abschluss vom Vermieter in eine Betriebskostenabrechnung ohne gesonderte Erklärung eingestellt werden kann.
Die Umlage der Kosten für die Wartung von Feuerlöschern bedarf besonderer Vereinbarung der Mietvertragsparteien.
(AG Hamburg, Urteil vom 02.04.1998 - 37b C 651/1997) WM 98,352
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Die Kosten der Gartenpflege sind als vereinbarte Betriebskosten vom Mieter nur dann anteilig zu tragen, wenn der Mieter zur Nutzung des Gartens berechtigt ist. Der bloße Ausblick von der Wohnung "ins Grüne" rechtfertigt keinen Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung.
(AG Nordhorn, Urteil vom 01.04.1998 - 3 a C 1958/1997) WM 98,604
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Die Kosten der Gartenpflege sind den einzelnen Verwaltungseinheiten einer Siedlungsgesamtheit, die der Vermieter bewirtschaftet, in der Abrechnung zuzuordnen. Durch persönliche Gartenpflege der Siedlungsbewohner im Terrain einzelner Verwaltungseinheiten ersparte Fremdkosten sind bei den betroffenen Verwaltungseinheiten in der Abrechnung zu berücksichtigen.
(AG Mülheim/Ruhr, Urteil vom 26.08.1997, Az. 27 C 58/97) WM 1998, 39
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Die Kosten der Gartenpflege können nicht umgelegt werden, wenn dem Mieter die Gartennutzung nicht gestattet ist. Eigenleistungen kann der Vermieter nicht durch Eigenrechnungen nachweisen.
(LG Potsdam, Urteil vom 04.08.1997, Az. 6 S 192/96) WM 1997, 677
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


In gemischt genutzten Gebäuden ist zu prüfen, ob der Vermieter die anfallende Grundsteuer nicht anhand der vom Finanzamt vorgenommenen Ertragswertberechnung auf Wohnraum und Gewerberaum differenziert verteilen kann.
(AG Siegburg, Urteil vom 16.07.1997, Az. 10 C 54/97) WM 97, 629f
(LG Frankfurt, Urteil vom 30.09.1997, Az. -2/11 S 55/97) WM 97, 629f
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 1 - Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks


Die in der Abrechnung enthaltenen Telefonkosten für Hausmeisterservice können nicht umgelegt werden.
(AG Köln, Urteil vom 15.04.1997 - 209 C 463/96) WM 99, 235
siehe auch: § 4 MHG

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Kosten der Leitungswasser- und Sturmversicherung sind als neu entstandene Betriebskosten umlagefähig, wenn in dem Mietvertrag die Umlage von Versicherungskosten dem Grunde nach vereinbart ist, die Versicherungsverträge selbst aber erst im Verlaufe des Mietvertrags abgeschlossen werden.
(LG Frankfurt/M., Urteil vom 31.01.1997 - 2/17 S 295/1996) WM 99, 46
siehe auch: § 4 MHG , § 535 BGB

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Die Nebenkostenabrechnung enthält Reinigungskosten, die mit 941,24 DM zu Lasten der Beklagten gehen sollen. Wenn der Kläger diese Summe zahlt, hat er nicht wirtschaftlich gehandelt; unwirtschaftliche Kosten sind nicht auf die Mieter abwälzbar.

Gerade im Hinblick auf die Ausführungen der Beklagten, die Reinigung würde wöchentlich lediglich 30 Minuten in Anspruch nehmen, reicht der Beweisantritt durch Sachverständigengutachten nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit der Kosten darzulegen. Der Kläger hätte seine hohen Ausgaben spezifiziert rechtfertigen müssen.

(AG Oberhausen, Urteil vom 13.09.1996 - 32 C 358/96) WM 96,714
siehe auch: § 536 BGB , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Die aufgrund eines Hausmeisterdienstvertrages an ein Hausbetreuungs-unternehmen geleisteten angemessenen Vergütungen kann der Vermieter nur insoweit als Betriebskosten im Mietverhältnis abrechnen, als sie dort zulässigerweise vereinbarte Hausmeisterleistungen betreffen.
(LG Frankfurt/M., Urteil vom 04.06.1996 - 2/11 S 44/96) WM 96,561
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück sind keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten.
(AG Stuttgart - Bad Cannstatt, Urteil vom 29.04.1996 - 2 C 398/96) WM 96,481
siehe auch: § 536 BGB , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Zählerstände werden im Allgemeinen vom Vermieter im Rahmen des mietvertraglichen Vertrauensverhältnisses eigenverantwortlich abgelesen und den Mietern mitgeteilt. Rügt der Mieter hingegen einen bestimmten Verbrauch erst nach Jahren, bringt er den Vermieter unangemessen in Beweisnot, weil wegen des Zeitablaufs die damaligen Zählerstände nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten aufklärbar sind. Soweit die vom Vermieter angesetzten Verbrauchszahlen nicht völlig aus dem Rahmen fallen, sind sie mangels entgegenstehender Anhaltspunkte als richtig zu unterstellen.
(AG Gummersbach, Urteil vom 15.04.1996 - 1 C 744/1995) WM 98, 319
siehe auch: § 4 MHG , § 242 BGB , § 259 BGB

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Betriebskostenarten 2 - Die Kosten der Wasserversorgung


Steigen im Verlaufe der Abrechnungsjahre die Ausgaben für den Hausmeister außerhalb jeden Vergleichsmaßstabs, bedarf es einer besonderen Erläuterung der Betriebskostenabrechnung; in solchen Fällen reicht bei fehlender Erläuterung bloßes Bestreiten der Kosten durch den Mieter aus.
(AG Köln, Urteil vom 10.04.1996 - 207 C 216/95) WM 96,628
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Den MieterInnen ist die Betriebskostenabrechnung zu erläutern; ein pauschaler Abzug bei den Hausmeisterinnenkosten für Instandhaltungsaufgaben ohne weitere Angaben ist nicht ausreichend.
(AG Brühl, Urteil vom 29.03.1996 - 23 C 557/95) WM 96,628
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Der Vermieter kann die Vergütung für einen Angestellten nicht über die Betriebskostenabrechnung als Kosten für den Hauswart auf den Mieter umlegen, wenn die Tätigkeit des Angestellten weniger praktisch-technischer, sondern mehr fürsorgend-verwaltender Natur ist.
(AG Dortmund, Urteil vom 20.02.1996 - 125 C 13154/95) WM 96,561
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Beauftragt der Vermieter eine ungelernte Reinigungskraft mit der Hausreinigung, so darf er in der Betriebskostenabrechnung nur den üblichen Stundenlohn für eine ungelernte Person im üblichen Leistungsumfang ansetzen.
(AG Köln, Urteil vom 16.01.1996 - 209 C 454/95) WM 96,778
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Gegen die grundsätzliche Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wach- und Bereitschaftsdienst bestehen keine Bedenken, da es sich der Art nach um umlagefähige Betriebskosten i.S. der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II.BV handelt.
(AG Köln, Urteil vom 07.11.1995 - 210 C 103/95) ZMR 96, IV
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Erledigt der Hausmeisterservice seine Aufgaben nicht in dem gebotenen Umfang, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Hausmeisterkosten berechtigt.
(AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.09.1995 - 33 C 1355/95) WM 96,778
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Umlage der Betriebskosten des Fahrstuhls auf den Mieter der Erdgeschosswohnung ist aufgrund Formularmietvertrags ausgeschlossen, wenn der Mieter keinen Gebrauchsnutzen vom Aufzug hat.
(AG Braunschweig, Urteil vom 27.09.1995 - 114 C 3016/95) WM 96,284
siehe auch: § 4 MHG , § 535 BGB

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Die pauschale Ausführung der Umlage von sonstigen Betriebskosten reicht für die mietvertragliche Überbürdung von Betriebskosten auf den Mieter nicht aus. Zur wirksamen Überbürdung bedarf es einer substantiellen Aufführung der sonstigen Kosten im Mietvertrag; dies gilt auch für Individualverträge.
(LG Osnabrück, Urteil vom 31.05.1995, Az. 11 S 160/94) HKA 95, 36
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Betriebskosten für die Pflege der Dachbegrünung des Gebäudes sind nicht umlagefähig, wenn der Mieter zur Nutzung der Dachbegrünung nicht berechtigt ist.

Soweit Betriebskosten nicht vollständig umgelegt werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf gesonderte Erfassung durch Strom- oder Wasserzähler.

Der Vermieter muss den Hausmeister oder Reinigungskräfte nicht verpflichten, ein Stundenbuch zu führen.

(LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.1995 - 9 S 199/94) WM 96,230
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Es ist nicht zu erwarten, dass es zu unterschiedlichen Auffassungen dergestalt kommt, dass über "sonstige Betriebskosten der Ziff. 17" der Anlage 3 zu § 27 II.BV vergessene Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden könnten.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.02.1995 - 5 UH 1/94) WM 95, 430
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Bestimmt der Mietvertrag, dass neben den in den Ziff. 1 - 16 der Anlage 3 zu § 27 der II.Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten auch noch "sonstige Nebenkosten" gem. Ziff. 17 dieser Vorschrift umgelegt werden können, so ist eine solche Vereinbarung unwirksam, sofern diese Kostenpositionen im Mietvertrag nicht näher bezeichnet und benannt sind.
(OLG Oldenburg, Beschl. vom 22.02.1995, Az. 5 UH 1/94) HKA 95, 36
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Die Erhöhung der Kosten des Hausmeisterbetriebsunternehmens innerhalb eines Jahres um mehr als 40 % bedarf in der Betriebskostenabrechnung des Wohngebäudes einer besonderen Begründung des Vermieters. Die Umlagefähigkeit der Kosten im einzelnen ist vom Vermieter nachzuweisen.
(LG Kiel, Urteil vom 09.02.1995 - 8 S 218/94) WM 96,628
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


In der Betriebskostenabrechnung sind die Kosten von Maßnahmen, die dem Korrosionsschutz der Wasserleitungen dienen, nicht als Kosten der Wasseraufbereitung ansatzfähig.
(AG Lörrach, Urteil vom 31.01.1995 - 2 C 343/94) WM 95, 593
siehe auch: § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 2 - Die Kosten der Wasserversorgung


Ob die Betriebskosten durch einseitige Erklärung der Klägerin in dem Nutzungsvertrag für die streitgegenständliche Wohnung einbezogen werden konnten, kann hier dahinstehen. Jedenfalls handelt es sich bei den Kosten für eine Dachrinnenreinigung nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um Instandhaltungskosten des Mietobjekts. Letztere dienen der Erhaltung der Gebäudesubstanz und dem Schutz vor Feuchtigkeitsschäden, mithin handelt es sich um Werterhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten und Lasten des Vermieters. Kosten für eine Dachrinnenreinigung sind nicht als Betriebskosten umlegbar, da diese Kosten nicht in Anlage 3 zu § 27 Abs. I II. BV erwähnt sind.
(Vergleiche Urteil des LG Berlin vom 15.11.1994 - 64 S 237/1994) WM 98, 380
siehe auch: § 27 II. BV , § 28 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Kosten für Sperrmüllbeseitigungen sind auf alle Mieter umlegbar, da die Entfernung von Müll und Unrat, die dazu führt, dass die allgemein zugänglichen Teile der Mietsache wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden, letztlich allen Mietern zugute kommt.
(AG Köln, Urteil vom 15.11.1994 - 218 C 259/94) ZMR 96, IV
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Die Anschaffungskosten von Reinigungsgeräten sind nicht als Betriebskosten der Hausreinigung umlagefähig.
(AG Lörrach, Urteil vom 02.11.1994 - 3 C 336/94) WM 96,628
siehe auch: § 4 MHG , § 536 BGB , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Ist der Mieter als Hausmeister angestellt, ist er auf der Grundlage der mietvertraglichen Vereinbarung in die Kostenumlage der Hausmeistervergütung einzubeziehen, wenn nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.
(AG Stuttgart, Urteil vom 22.07.1994, Az. 34 C 6338/94) WM 97, 231
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Wartungskosten für Feuerlöschgeräte sind nicht als Teil der Heizkosten und mangels ausdrücklicher Bezeichnung im Mietvertrag auch nicht als "sonstige Betriebskosten" umlagefähig.
(AG Stuttgart, Urteil vom 22.07.1994, Az. 34 C 6338/94) WM 97, 231
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


Obliegt dem Vermieter nach dem Hausmeistervertrag u.a. die Gangbarhaltung der allgemein genutzten Türen und Fenster sowie der Gas- und Wasserabsperrhähne, so können die auf diese reinen Instandhaltungsmaßnahmen entfallenden Kosten nicht als Hausmeisterkosten auf den Mieter umgelegt werden.
(AG Köln, Urteil vom 15.06.1994 - 201 C 63/94) ZMR II/95
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 535 BGB , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Hauswartkosten, die nach dem Hauswartvertrag eine Instandhaltungsmaßnahme betreffen, können nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden.
(AG Köln, Urteil vom 01.06.1994 - 201 C 63/94) WM 94, 612
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 4 MHG , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die formularmäßige Abwälzung der Aufzugskosten auf die Mieter einer Erdgeschosswohnung ist selbst dann nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, wenn der Mieter von dem Aufzug keinerlei objektiven Nutzen hat.
(LG Berlin, Urteil vom 05.05.1994 - 62 S 33/94) HKA 94,35
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Kosten der Gartenpflege sind nicht umlagefähig, wenn die Gartennutzung ausschließlich dem Vermieter zusteht.
(AG Löbau, Urteil vom 16.12.1993 - 2 C 564/93) WM 94, 19
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Eigenleistungen des Vermieters werden durch umlagefähige Drittkosten erspart, ist der kostengünstigere tatsächliche Aufwand des Vermieters nach Treu und Glauben in der Betriebskostenabrechnung anzusetzen (hier: Hof- und Straßenreinigung).
(AG Löbau, Urteil vom 16.12.1993 - 2 C 564/93) WM 94, 19
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 8 - Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr


Lohnkosten für einen Pförtner sind nicht umlagefähig und daher auch nicht im Mietvertrag als umlegbar vereinbar. Derartige Kosten sind nicht in der Anlage 3 zu § 27 II.BV aufgeführt und es ist auch nicht ersichtlich, dass der Pförtner Aufgaben wahrnimmt, die ihrerseits i.S. der vorgenannten Vorschrift umlagefähig sind.
(AG Köln, Urteil vom 02.12.1993 - 222 C 341/93) ZMR IV/94
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Bei einem teilgewerblich genutzten Mietobjekt dürfen die Mieter von Wohnraum nicht mit Müllabfuhrkosten, die die gewerblichen Mieter betreffen, belastet werden, zumal in einigen der in der Betriebskostenabrechnung erfassten Gewerbebetriebe eine im Vergleich zu den Wohneinheiten erhöhte Abfallmenge anfällt. In einem solchen Fall ist die Trennung der Müllgefäße erforderlich; die im gewerblichen Bereich anfallenden Müllabfuhrkosten sind den betreffenden Nutzern speziell in Rechnung zu stellen
(AG Köln, Urteil vom 02.12.1993 - 222 C 341/93) ZMR IV/94
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 8 - Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr


Sind die Aufzugskosten auf der Grundlage eines Vollwartungsvertrages, der auch nicht umlagefähige Instandsetzungskosten umfasst, berechnet worden, obliegt es dem Vermieter, die tatsächlich umlagefähigen Kosten im einzelnen substantiiert darzulegen. Kommt er dieser Substantiierungspflicht nicht nach, ist ein Abzug von 40 - 50 % der Gesamtkosten gerechtfertigt.
(AG Köln, Urteil vom 02.12.1993 - 222 C 341/93) ZMR IV/94
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Verbrauchskosten für Wasser und Entwässerung sind in tatsächlicher Höhe in der Betriebskostenabrechnung anzusetzen; die vorläufige Rechnungserstellung des Versorgungsunternehmens während der Abrechnungsperiode ist nicht maßgeblich, sondern dessen ggf. spätere Endabrechnung.
(AG Hannover, Urteil vom 29.09.1993 - 592 C 7291/93) WM 94, 435
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 2 - Die Kosten der Wasserversorgung


Telefonkosten, die durch die Tätigkeit des Hausmeisters bei diesem entstanden sind, können als Hausmeisterkosten in die Betriebskostenabrechnung einfließen; soweit die Telefonkosten dem Verwaltungsbereich zuzuordnen sind, sind sie nicht gesondert ansatzfähige Verwaltungskosten.
(AG Hannover, Urteil vom 29.09.1993 - 552 C 7291/93) WM 94/435
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Fallen in einer 297 Wohneinheiten umfassenden größeren Wohnanlage in den gemeinschaftlich genutzten, allen Mietern zugänglichen Räumen wie Dachböden und Kellerräumen eine derartige Menge an Müll an, dass dieser durch die Hausmeister in bestimmten Aktionen beseitigt werden muss, sind die für derartige Sperrmüllaktionen anfallenden zusätzlichen Kosten auf alle Mieter umlegbar, da die Abfuhr nicht zuordbaren Sperrmülls allen Mietern zugute kommt.
(AG Siegburg, Urteil vom 03.09.1993 - 3 C 344/92) ZMR 96, IV
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Die Kosten des Korrossionsschutzes am Öltank sind keine Betriebskosten sondern Instandhaltungskosten.
(AG Regensburg, Urteil vom 11.08.1993 - 9 C 2418/93) WM 95, 319, HKA 95, 20
siehe auch: § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


Kann der Mieter den im Haus vorhandenen Aufzug wegen der Lage seiner Wohnung nicht in sinnvoller Weise nutzen, sind Betriebskosten des Fahrstuhls von ihm nicht zu erheben.
(AG Verden, Urteil vom 05.07.1993 - 2 C 115/93) WM 94, 385
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als laufende Aufwendungen ansatzfähig. Einnahmen aus Münz-Waschautomaten sind in der Abrechnung aufzuschlüsseln und gutzubringen.
(AG Hamburg, Urteil vom 30.06.1993 - 40 b C 2437/92) WM 93, 619
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Eine Vorerfassung der auf die Gewerbeobjekte entfallenden Betriebskosten muss in der Abrechnung für die Wohnungen dargelegt und erläutert werden. Der Ansatz unüblich hoher Betriebskosten muss nachvollziehbar gerechtfertigt werden (hier: Hausmeisterkosten).
(AG Hamburg, Urteil vom 30.06.1993 - 40 b 2437/92) WM 93, 619
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Führung der Portokasse, die Überwachung der Hausordnung sowie der Gemeinschaftseinrichtungen durch den Hausmeister stellen typische Verwaltungsaufgaben dar, die nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung als Hausmeisterkosten auf den Mieter abgewälzt werden können.
(AG Wuppertal, Urteil vom 13.05.1993 - 96 C 816/92) ZMR VIII/94
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Die Kosten der Beseitigung eines Sturmschadens (Fällen und Wurzelwerkentfernen von Fichten) sind keine Betriebskosten i.S.d. § 27 II.BV, wenn der Sturm ein für die Region ungewöhnliches Naturereignis gewesen ist.
(AG Königstein/Ts., Urteil vom 02.02.1993 - 23 C 147/92) WM 93, 410
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Weist der Vermieter nicht schlüssig nach, dass die Hausmeister- und die Gartenpflegekosten in der von ihm dargelegten Form tatsächlich als Betriebskosten im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung einsatzfähig sind, und sind unstreitig sowohl vom Hausmeister als auch vom Gartenbaubetrieb Arbeiten durchgeführt worden, die nicht mit dem laufenden Betrieb des Mietobjektes zusammenhängen, sondern die der Instandhaltung bzw. Instandsetzung dienen, sind die vom Vermieter geltend gemachten Hausmeister- und Gartenpflegekosten nicht fällig.
(AG Wuppertal, Urteil vom 10.12.1992 - 96 C 378/92 - ZMR XII/94
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als laufende Aufwendungen in der Betriebskostenabrechnung ansatzfähig. Die Bekämpfung eines besonderen Ungezieferbefalls trägt der Vermieter.
(AG Köln, Urteil vom 13.07.1992 - 213 C 164/92) WM 92, 630
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Der Ansatz von Gartenpflegekosten in der Betriebskostenabrechnung ist unbegründet, wenn der Mieter kein Recht zur Nutzung des Gartens hat.
(AG Köln, Urteil vom 09.07.1992 - 214 C 190/92) WM 92, 630
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Die Umlage der Kosten der Ungezieferbekämpfung setzt voraus, dass es sich um laufende Betriebskosten handelt, für deren erforderlichen jährlichen Turnus der Vermieter darlegungspflichtig ist.

Hausreinigungskosten sind nicht auf die vertragstreuen Mieter umlagefähig, wenn sie zur Beseitigung der Folgen eindeutig vertragswidrigen Verhaltens einiger Mietparteien aufzuwenden waren.

(LG Siegen, Urteil vom 23.04.1992 - 3 S 43/92) WM 92, 630
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 9 - Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung


Die Kosten der Beschäftigung eines Hausmeisters sind vertragsmäßig auch dann umlagefähig, wenn ein Hausmeister erst nach Mietvertragsabschluss eingestellt wird.
(LG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.1992 - 9 S 224/91) WM 92, 367
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Zu den Kosten der Gartenpflege des Mietwohngrundstücks rechnen Baumpflegearbeiten; die anteilige Kostenumlage muss dem Turnus der Arbeiten entsprechen.
(LAG Frankfurt/M., Urteil vom 01.04.1992 - 2 Sa 937/91) WM 92, 545
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Die Kosten für das Fällen von Bäumen sind als Kosten der Gartenpflege nicht umlagefähig, wenn sie auf jahrelanger Vernachlässigung der Gartenpflege beruhen.
(LG Hamburg, Urteil vom 14.02.1992 - 311 S 254/90) WM 94, 695
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Die Kosten der im Abstand mehrerer Jahre anfallenden Reinigung des Heizöltanks sind nicht umlagefähig, da sie als Betriebskosten nicht laufend entstehen und als Wartungskosten wegen überwiegender Instandhaltungszwecke nicht zu betrachten sind.
(AG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.1991 - 7 C 477/91) WM 92, 139
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 4b - Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungsanlage


Soweit der Hauswart neben seiner eigentlichen Tätigkeit als Hauswart Arbeiten ausführt, die zur Instandhaltung oder Hausverwaltung rechnen, kann der auf diese Arbeiten entfallende Kostenanteil nicht im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
(LG Köln, Urteil vom 23.10.1991 - 10 S 273/91) ZMR 92, 115
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die Umlage der Hauswartkosten ausgeschlossen, soweit der Mieter Pauschalen für Instandhaltung, Schönheitsreparaturen und Verwaltung im Mietzins zahlt und der Hauswart diesen Bereich zuarbeitet.
(LG Köln, Urteil vom 23.10.1991 - 10 S 273/91) WM 92, 258
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 14 - Die Kosten für den Hauswart


Wird im Verlaufe des Mietverhältnisses nach längerer Dauer einer unterlassenen Gartenpflege der Garten wieder einer Grundpflege unterzogen, so sind die hierfür aufgewendeten höheren Kosten als Betriebskosten umlagefähig.
(AG Münster, Urteil vom 26.09.1991 - 38 C 107/91) WM 92, 258
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Der Vermieter kann nur die tatsächlichen, laufenden Gartenpflegekosten umlegen, nicht die Kosten für die Neuanlage eines Gartens.
(AG Husum) WM 76, 66
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 10 - Die Kosten der Gartenpflege


Gemäß mietvertraglicher Vereinbarung der Betriebskostenumlage nach festem Maßstab ist der Mieter einer Erdgeschosswohnung auch zur anteiligen Tragung der Fahrstuhlkosten verpflichtet.
(LG Duisburg, Urteil vom 28.05.1991 - 7 S 586/90) WM 91, 597
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Die auf den Mieter umzulegenden Wartungskosten bei einem Vollwartungsvertrag für Aufzüge sind mit 50 % zu bewerten.
(LG Essen, Urteil vom 12.04.1991 - 1 S 768/90) WM 91, 702
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Werden in regelmäßigen Zeitabständen Sperrmüllabfuhren durch ein vom Vermieter beauftragtes privates Unternehmen vorgenommen, bei dem das im und am Mietobjekt abgestellte Sperrgut der Mieter abgeräumt wird, können die hierfür anfallenden Kosten auf alle Mieter umgelegt werden, da die Sperrmüllabfuhr allen Mietern Vorteile bei der Beseitigung von Abfall bringt, der von der normalen Müllabfuhr nicht transportiert wird.
(AG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.1990 - 22 C 12.364/90) ZMR 96, IV
siehe auch: § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Nach vorbehaltlosem Ausgleich des Saldos aus der Betriebskostenabrechnung kann nur im Einzelfall eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung gerechtfertigt sein.
(OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.1989 - 4 U 66/89) WM 91, 598
siehe auch: § 4 MHG , § 535 BGB

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Die Betriebskostenabrechnung bedarf der Erläuterung, wenn sich die geltend gemachten Stromkosten der Tiefgarage gegenüber dem Vorjahr um über 200 % erhöhen, da extreme Nutzungsschwankungen bei der Beleuchtung einer Tiefgarage und bei den sonstigen anfallenden Stromkosten regelmäßig nicht zu erwarten sind.
(AG Brühl, Urteil vom 05.12.1989 - 2 a C 473/89) WM 91, 121
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 11 - Die Kosten der Beleuchtung


Hat der Mieter einer Erdgeschosswohnung vom Vorhandensein eines Aufzuges überhaupt keinen ersichtlichen Nutzen, so können die Aufzugskosten nicht als Betriebskosten der preisgebundenen Wohnung auf ihn umgelegt werden.
(LG Braunschweig, Urteil vom 17.11.1989 - 6 S 254/89) WM 90, 558
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges


Die Wartungskosten für die Klingeln/Sprechanlagen sind keine sonstigen Betriebskosten und damit auch nicht umlagefähig.
(AG Hamburg, Urteil vom 16.12.1987 - 39b C 1698/87) WM 88, 308
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 17 - Sonstige Betriebskosten


Unter Kosten der Straßenreinigung wird auch die Fußwegreinigung verstanden, selbst wenn diese im Mietvertrag nicht extra vereinbart wurde. Abgesehen davon, dass auch der Fußweg zur Straße gehört, besteht eine Verpflichtung des Anliegers ohnehin nur zur Fußwegreinigung. Der Vertrag ist in dieser Richtung auszulegen.
(AG Hannover, Urteil vom 30.10.1986 - AZ 545 C 12576/86) WM 87, 275
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 8 - Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr


Bei Gewerbe- und Wohnmietverhältnissen ist nur der auf die Wohnräume entfallende Anteil der Grundsteuer auf die Wohnungsmieter anzulegen.
(LG Frankfurt) WM 86, 234
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

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Betriebskostenarten 1 - Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks


Bei einem Mietverhältnis über nicht preisgebundenen Wohnraum kann der Vermieter nach dem Wegfall der Grundsteuervergünstigung für das Wohngrundstück die von ihm geschuldete höhere Grundsteuer als Erhöhung der Betriebskosten anteilig auf die Mieter umlegen, wenn er nach dem Inhalt des Mietvertrages neben dem Mietpreis den Ersatz von Betriebskosten gesondert fordern kann und der Wegfall der Grundsteuervergünstigung zur Erhöhung der gesamten Betriebskosten geführt hat.
(OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 04.11.1980 - 10 W 47/80 (R)) Miewo E GW 1987; Nr. 1
siehe auch: § 1 BetrKostUV , § 27 II. BV

Alle Urteile zum Themenkomplex:
Betriebskostenarten 1 - Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Stichwörter: betriebskostenarten + thema + urteile

2 Kommentare zu „Urteile zum Thema Betriebskostenarten”

Gast Experte!

Kann der Vermieter mich verpflichten, eine bestimmte Firma für die jährliche Wartung zu beauftragen? Meine Wartungsfirma ist ca. 90 Euro preiswerter.
Gruß GK

Gast Experte!

Kann der Vermieter mich verpflichten, eine bestimmte Firma für die jährliche Wartung der Gas-Therme zu beauftragen? Meine Wartungsfirma ist ca. 90 Euro preiswerter.
Gruß GK[/quote:b76fa]

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